Änderung des Thüringer Archivgesetzes
Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Archivgesetzes vom 1. Februar 2016 (Drucksachen 6/1713) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien nehmen.
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Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Archivgesetzes
Das Thüringer Archivgesetz vom 23. April 1992 (GVBl. S. 139), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16. Juli 2008 (GVBl. S. 243), regelt die Organisation und Tätigkeit der staatlichen Archive und deren Benutzung. Das Gesetz verpflichtet darüber hinaus zum Schutz des Archivguts vor Vernichtung und Zersplitterung sowie zur Bereitstellung der öffentlichen Nutzung der gegenwärtig bestehenden Staatsarchive in den Thüringer Residenzstädten. Das „Reformkonzept 2020“ der Regierungskommission zur Reform der Thüringer Landesverwaltung sieht nunmehr die Bildung eines Landesarchivs vor. Diese Zusammenlegung der einzelnen Archive erfordert eine Novellierung des Thüringer Archivgesetzes.
Zur Umsetzung des Konzepts der Regierungskommission zur Reform der Thüringer Landesverwaltung sollen die bereits bestehenden selbständigen sechs Staatsarchive zu einer Behörde vereint werden. Das betrifft das Hauptstaatsarchiv in Weimar sowie die Staatsarchive in Altenburg, Greiz, Gotha, Meiningen und Rudolstadt. Ziel ist es, eine effizientere und einheitlichere Arbeitsweise der staatlichen Archivverwaltung zu ermöglichen. Fachliche Veränderungen ergeben sich aufgrund der Zusammenlegung nicht, ebenso bleiben die bisherigen Archivstandorte erhalten: Das Landesarchiv Thüringen – Hauptstaatsarchiv Weimar, das Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Altenburg, das Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Greiz, das Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Gotha, das Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen und das Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Rudolstadt. In personeller Hinsicht ist der Leiter des neu geschaffenen Landesarchivs allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesarchivs (Weimar, Altenburg, Greiz, Gotha, Meiningen, Rudolstadt) vorgesetzt, welche wiederum den Abteilungsleitern unterstehen.
Durch den Gesetzentwurf der Landesregierung vom 1. Februar 2016 soll das Erste Gesetz zur Änderung des Archivgesetzes eingeführt werden. Der Gesetzentwurf wurde in der 43. Plenarsitzung am 25. Februar 2016 erstmals beraten und federführend an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen. Wegen der Einzelheiten wird auf den Auszug des Plenarprotokolls der 43. Sitzung des Thüringer Landtags verwiesen.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Archivgesetzes
(Zuschriften) Stellungnahmen von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen der Anhörung
Der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien hat in seiner 17. Sitzung am 11. März 2016 beschlossen, ein Anhörungsverfahren durchzuführen und die diesbezüglich von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen eingereichten Stellungnahmen im Diskussionsforum des Thüringer Landtags zur Verfügung zu stellen. Auf die Zuschriften können Sie auch in Ihren Beiträgen zu den einzelnen Fragen im Forum Bezug nehmen.
Im Folgenden finden Sie die verfügbaren Stellungnahmen:
- Derzeit liegen noch keine Stellungnahmen vor. -