Gesetz zur direkten Demokratie

Entwurf vom 08. März 2016
Eingebracht durch Mehrere Initiatoren
Federführender Ausschuss Innen- und Kommunalausschuss
Die Diskussion ist seit dem 05.06.2016 archiviert
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Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thüringer Gesetz zur direkten Demokratie auf kommunaler Ebene vom 8. März 2016 (Drucksache 6/1840) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die Fragen, mit denen sich der Innen- und Kommunalausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Innen- und Kommunalausschusses nehmen.

Diskutieren Sie mit!

Informationen zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thüringer Gesetz zur direkten Demokratie auf kommunaler Ebene vom 8. März 2016

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll ein eigenständiges Verfahrensgesetz für die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene eingeführt werden. Dabei orientiert sich der Gesetzentwurf an den Verfahrensvorschriften zu Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid auf Landesebene. Die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern mit Hilfe von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden aktiv Einfluss zu nehmen. Diese Instrumente der Mitbestimmung sind derzeit in der Thüringer Kommunalordnung geregelt. Der vorliegende Gesetzentwurf soll die Festlegungen zur direkten Demokratie auf kommunaler Ebene in der Thüringer Kommunalordnung auf das Wesentliche reduzieren und das komplette Regelwerk in einem eigenen Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG) zusammenfassen. Darüber hinaus werden auch inhaltliche Änderungen an den Mitbestimmungsinstrumenten auf kommunaler Ebene vorgenommen. So sollen u. a. der Bürgerantrag durch den Einwohnerantrag ersetzt werden, Bürgerbegehren auch in Ortsteilen und Ortschaften sowie die Einleitung eines Abwahlverfahrens von Bürgermeistern durch ein Bürgerbegehren mit gesonderten, erhöhten Quoren ermöglicht sowie ein vom Gemeinderat angestoßenes Ratsbegehren und Ratsreferendum (Themenbeschlüsse des Gemeinderates werden zur Endentscheidung in einem Bürgerentscheid den Bürgerinnen und Bürgern vorgelegt), eingeführt werden. Darüber hinaus werden weitere Regelungen vorgeschlagen, die das Verfahren der direkt demokratischen Beteiligung erweitern und erleichtern sollen.

Der Gesetzentwurf wurde in der 45. Plenarsitzung am 17. März 2016 erstmals beraten und federführend an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Wegen der Einzelheiten wird auf den Auszug des Plenarprotokolls der 45. Sitzung des Thüringer Landtags verwiesen.

Thüringer Gesetz zur direkten Demokratie auf kommunaler Ebene

(Zuschriften) Stellungnahmen von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen der Anhörung

Der Innen- und Kommunalausschuss hat in seiner 24. Sitzung am 21. April 2016 beschlossen, ein Anhörungsverfahren durchzuführen und die diesbezüglich von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen eingereichten Stellungnahmen im Diskussionsforum des Thüringer Landtags zur Verfügung zu stellen. Auf die Zuschriften können Sie auch in Ihren Beiträgen zu den einzelnen Fragen im Forum Bezug nehmen.

Im Folgenden finden Sie die verfügbaren Stellungnahmen:

- Vorlage 6/1244 Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen vom 03.05.2016 (PDF, nicht barrierfrei)

- Zuschrift 6/499 Philipps-Universität Marburg vom 06.05.2016 (PDF, nicht barrierfrei)

- Zuschrift 6/500 Mehr Demokratie e.V. LV Thüringen vom 09.05.2016 (PDF, nicht barrierfrei)

- Zuschrift 6/504 Mehr Demokratie e.V. München vom 10.05.2016 (PDF, nicht barrierfrei)

- Zuschrift 6/511 Prof. Dr. Theo Schiller vom 11.05.2016 (PDF, nicht barrierfrei)

- Zuschrift 6/513 Bergische Universität Wuppertal, Dr. Mittendorf vom 12.05.2016 (PDF, nicht barrierfrei)

- Zuschrift 6/516 Staatsministerium Baden-Württemberg vom 13.05.2016 (PDF, nicht barrierfrei)

1. Ist der Anspruch mit dem Gesetzentwurf Ihrer Meinung nach eingelöst, die Regeln für den Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in einem Regelwerk verständlich und nachvollziehbar zusammenfassen; wie bewerten sie in diesem

Meinung
Das neue Gesetz schafft mehr Klarheit
Gesetz, das einlädt statt abzuschrecken

2. Wie bewerten Sie die Möglichkeit, Bürgerbegehren auch zur wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen starten zu können?

<a href="/node/16685">Meinung</a>
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Mit dem eigenen Wirtschaften beginnt die Verantwortung
Bürgerbeteiligung zur wirtschaftliche Beätigung der Kommunen

3. Wie bewerten Sie die Möglichkeit, dass zukünftig die Abwahl eines Bürgermeisters/Landrates nicht nur vom Gemeinderat, sondern auch mit einem Bürgerbegehren beantragt werden kann?

Wer heuert muss auch feuern können
Vorsicht ist angebracht

4. Inwiefern halten Sie die Einführung des Ratsbegehrens bzw. Ratsreferendums für sinnvoll (Gemeinderat kann per Beschluss Bürgerentscheid ansetzen)?

Ein sinnvolles Instrument - in der Schweiz längst bewährt
Zwei Seiten einer Medaille

5. Inwiefern finden Sie die vorgeschlagene Kostenerstattung für Initiativen sinnvoll?

Kostenerstattungen haben eher symbolischen Wert

6. Gibt es noch Themen/Regelungspunkte im Bereich der direkten Demokratie in Kommunen, die in dem Gesetzentwurf nicht angesprochen sind, ihrer Meinung nach aber aufgenommen werden sollten?

Willkürlicher Ausschluss der Öffentlichkeit
Bürgernähe