12. Amtsbezüge und Versorgung

Thüringer Aufarbeitungsbeauftragten-Gesetz

Entwurf vom 15. November 2012
Eingebracht durch Mehrere Initiatoren
Federführender Ausschuss Justiz- und Verfassungsausschuss
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Die Diskussion ist seit dem 07.04.2013 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf zum Thüringer Aufarbeitungsbeauftragtengesetz in der parlamentarischen Diskussion. Die Fraktionen der CDU und der SPD haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf (Drucksache 5/5217) vorgelegt. Nachfolgend finden Sie die Paragraphen des Gesetzentwurfs sowie zum Teil ergänzende Fragen, mit denen sich der Justiz- und Verfassungsausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den einzelnen Bestimmungen und den dazu gestellten Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Justiz- und Verfassungsausschusses nehmen. Darüber hinaus bittet Sie der Justiz- und Verfassungsausschuss auch um Beantwortung einiger allgemeiner Fragen, soweit diese Punkte nicht zu den einzelnen Paragraphen des Gesetzentwurfs gehören.

Diskutieren Sie mit!

12. Amtsbezüge und Versorgung

Mit folgendem Wortlaut wird in § 7 des Gesetzentwurfs die Besoldung und Versorgung der bzw. des Landesbeauftragten geregelt.

"§ 7 Amtsbezüge und Versorgung
(1) Der Landesbeauftragte erhält während seiner Amtszeit Amtsbezüge in der Höhe entsprechend eines Landesbeamten der Besoldungsgruppe A 16.
(2) Darüber hinausgehende Versorgungsleistungen richten sich entsprechend nach den für Landesbeamte auf Zeit geltenden Vorschriften."

Wie beurteilen Sie diese Regelung?

25. Januar 2013 | Peter Maser
Amtsbezüge

12.

Die Absenkung der Dienstbezüge des Landesbeauftragten auf die üblichen Sätze dürfte dringend geboten sein, sofern die Dienststelle überhaupt weitergeführt werden soll, die insgesamt mindestens rund 650.000 € pro Jahr (Personal- und Sachkosten, Fördermittel) kostet.
Die vorgehene Absenkung der Amtsbezüge des Landesbeauftragten auf das ansonsten übliche Niveau erbringt im übrigen eine maximale Einsparung von etwa 5.000 €, wenn überhaupt.