1 b Qualität der Leistungen und sektorenübergreifende Versorgung

Thüringer Krankenhausgesetz

Entwurf vom 04. Juni 2013
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit
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Die Diskussion ist seit dem 13.09.2013 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes (Drucksache 5/6167) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Bestimmungen, mit denen sich der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Vorschriften und Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit nehmen.

Diskutieren Sie mit!

1 b Qualität der Leistungen und sektorenübergreifende Versorgung

b) Das deutsche Gesundheitssystem trennt strikt zwischen unterschiedlichen Sektoren. So stehen beispielsweise die ambulante Versorgung beim Arzt, die Therapie stationär im Krankenhaus oder die Maßnahmen zur Rehabilitation mit ihren unterschiedlichen Zuständigkeiten und Finanzierungsformen jeweils getrennt zueinander. Eine sektorenübergreifende Versorgung strebt insbesondere die Vereinheitlichung von Behandlungsstandards an.

Sind Sie der Auffassung, dass die sektorenübergreifende Versorgung (z. B. ambulante und stationäre) im Thüringer Krankenhausgesetz stärker als bisher Berücksichtigung finden sollte?

17. August 2013 | bärbel
Eine sektorenübergreifende Versorgung....

ist anzustreben. Das ist besonders wichtig bei älteren und behinderten Menschen.
Es kann nicht angehen, dass diese , aus dem Krankenhaus entlassen, dann plötzlich sich selbst überlassen bleiben.

02. August 2013 | Zettel
sektorenübergreifende Versorgung

- unbedingt, da nur so Behandlungsdopplungen vermieden werden können
- gleichzeitig wird auf diese Weise gewährleistet, dass ambulante, stationäre und ggf. rehabilitative Behandlung ineinander greifen