3.1 e Qualitäts- und Strukturanforderungen

Thüringer Krankenhausgesetz

Entwurf vom 04. Juni 2013
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit
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Die Diskussion ist seit dem 13.09.2013 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes (Drucksache 5/6167) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Bestimmungen, mit denen sich der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Vorschriften und Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit nehmen.

Diskutieren Sie mit!

3.1 e Qualitäts- und Strukturanforderungen

e) Sollten Ihrer Meinung nach die Personalstandards und Qualitätsanforderungen für Ärzte gleichermaßen für Pflegekräfte und sonstigem Personal des Gesundheitswesens gelten?

02. August 2013 | Zettel
Geltungsbereich Qualitätsanforderungen

- Standards und Anforderungen sollten gleichermaßen für Pflegekräfte gelten, da hier entscheidende Arbeit während des Heilungs- und Behandlungsprozesses geleistet wird