3.1 e Qualitäts- und Strukturanforderungen
Thüringer Krankenhausgesetz
Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes (Drucksache 5/6167) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Bestimmungen, mit denen sich der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Vorschriften und Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit nehmen.
Diskutieren Sie mit!
3.1 e Qualitäts- und Strukturanforderungen
e) Sollten Ihrer Meinung nach die Personalstandards und Qualitätsanforderungen für Ärzte gleichermaßen für Pflegekräfte und sonstigem Personal des Gesundheitswesens gelten?
- Standards und Anforderungen sollten gleichermaßen für Pflegekräfte gelten, da hier entscheidende Arbeit während des Heilungs- und Behandlungsprozesses geleistet wird