1b Verfahrensänderungen

Teilnahme an Früherkennungs-Untersuchungen für Kinder

Entwurf vom 12. September 2013
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit
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Die Diskussion ist seit dem 01.12.2013 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder (Drucksache 5/6612) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit nehmen.

Diskutieren Sie mit!

1b Verfahrensänderungen

b) Zum anderen ist in dem Gesetzentwurf der Landesregierung vorgesehen, dass nicht mehr das Jugendamt, sondern das Gesundheitsamt zu informieren ist, wenn eine Vorsorgeuntersuchung trotz Einladung und Erinnerung nicht erfolgt ist. Ergeben sich Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung, werden die erforderlichen Daten zur weiteren Prüfung vom Gesundheitsamt an das zuständige Jugendamt abgegeben, welches im Ergebnis der Prüfung ggf. reagiert bzw. reagieren muss. Die Begründung der Landesregierung für diese neue Aufgabenverlagerung finden Sie hier.

Wie beurteilen Sie diesen Vorschlag?

30. November 2013 | augusta
Statt neue Behörde einschalten: An der Ursache ansetzen!!

Derzeit wird nach einer Nichtteilnahmemeldung das Jugendamt eingeschaltet. Was das Jugendamt zu tun hat, steht nicht im Gesetz. Da aus einer Nichtteilnahmemeldung aber automatisch auf eine Kindeswohlgefährdung geschlossen wird, kann man sich in etwa vorstellen, was für eine Maschinerie dann anläuft. Ärgerlich, wenn die Nichtteilnahmemeldung auf einen U-Termin am Ende des Untersuchungszeitraums und die Abwicklung des nachfolgenden Verwaltungskrams zurückzuführen ist. Ärgerlich für die Eltern, bei denen das Jugendamt vor der Tür steht, obwohl sie mit ihrem Kind bei der Untersuchung waren und ärgerlich für die Mitarbeiter vom Jugendamt, die ihre knappen Ressourcen sinnvoller einsetzen könnten.

Mit der Neuregelung wird das Gesundheitsamt vorgeschaltet und soll erst einmal aufklären, was tatsächlich passiert ist. Das ist im Gesetz nunmehr ziemlich genau beschrieben. Anscheinend will das neue Gesetz reparieren, was wegen falscher Nichtteilnahmemeldungen schief läuft.

Ich glaube aber, dass man auch hier am falschen Ende ansetzt. Wenn falsche Nichtteilnahmemeldungen die Ursache sind, sollte man diese verhindern, z. B. durch längere Toleranzfristen bis zu einer Erinnerung. Wenn der Standard-Handlungskatalog des Jugendamts das Problem ist, sollte man diesen erweitern und vor einen Hausbesuch eine telefonische Aufklärung stellen bzw. vom Jugendamt das verlangen, was man jetzt dem Gesundheitsamt aufgeben will.

29. November 2013 | Conni
Was soll Ämterwechsel bringen?

Die tatsächlichen Vorteile des Ämterwechsels erschließen sich mir nicht. Durch den Behördenwechsel verringern sich die im bisherigen Verfahren kritisierten Fehlmeldungen auch nicht. Da nun das Gesundheitsamt dem Jugendamt vorgeschaltet wird, muss sich eine weitere Institution mit der Materie beschäftigen. Ob so ein Kind mehr gerettet wird (was natürlich wünschenswert wäre), bezweifle ich. Im Ergebnis gelingt es nur, den erforderlichen Personalabbau in der öffentlichen Verwaltung durch zusätzliche Aufgaben und vielfach Zuständigkeiten weiter zu erschweren.

19. November 2013 | Schmidt_L
Gesundheitsamt ist kein Kindeswohlüberwachungsamt

Also Gesundheitsämter sind genau die Richtigen für Gesundheitsschutz. Die können nicht nur Eltern noch einmal fachlich erklären, warum Vorsorge so wichtig ist. Die können die Untersuchung sogar durchführen, wenn der Termin längst vorbei ist.
Doch Kinderschutz passiert dort nicht. Und wieso sollen die Gesundheitsämter überprüfen, ob ein Kind zur Untersuchung war oder nicht. Das ist doch Verwaltungsarbeit, dazu ist medizinisches Personal viel zu kostbar. Gerade in Thüringen!!!!
Außerdem wurde doch das Vorsorgezentrum eingerichtet, um dies festzustellen. Offensichtlich funktioniert das nicht. Die Verwaltung sollte seine Aufgaben mal richtig machen, statt die Arbeit auf das nächste Amt abzuwälzen. Werden Eltern nun von Krankenkasse, Arzt, Vorsorgezentrum, Gesundheitsamt und vom Jugendamt angeschrieben? Da freut sich der Postbote!

13. November 2013 | Sophia Ludwig
Doppelte Zuständigkeit - mehr Bürokratie

Der Wechsel vom Jugendamt zum Gesundheitsamt führt zu doppelten Zuständigkeiten. Erst muss sich das Gesundheitsamt um den Kontakt zur Familie kümmern und muss dann, wenn Verdachtsmomente bestehen, doch das Jugendamt einschalten. Das ist ein völlig unsinniger Bürokratieaufbau. Grundsätzlich haben wohl alle Ämter zu weniger Mitarbeiter, so dass das Problem eher hier gelöst werden muss.

31. Oktober 2013 | drwkarmrodt
eher nein

aus Sicht der Kinder- und Jugendärzte ist dies von zweitrangiger Bedeutung, hier muß mit
den entsprechenden Behörden die Kompetenz und die nötige personelle Ausstattung geklärt
sein; wichtig ist die Zusammenarbeit der beteiligten Stellen und die Reduzierung der system-
immanenten Fehlerquellen

23. Oktober 2013 | urmel0507
Weg zu weit

Der bürokratische Weg, der im Falle dieser Veränderung zu gehen ist, ist viel zu weit.

22. Oktober 2013 | PierrC
Der Vorschlag ist praxisfern.

Aus Sicht der Gesundheit unserer Kleinen gibt es wie unter a beschrieben überhaupt kein zu lösendes Problem. Aus Sicht des Schutzes unserer Kinder ist eine Gesundheitsbehörde der falsche Ansprechpartner. Mediziner können den konkreten Gesundheitsstatus beurteilen. Uns fehlt allerdings die Möglichkeit, das soziokulturelle Umfeld zu beurteilen.
Soll das Gesundheitsamt nur feststellen, ob ein Kind zur Früherkennungsuntersuchung war, ist das kein gesundheitlich relevantes Problem. Die Kollegen in den Gesundheitsämtern haben wichtigere Aufgaben.
Es bleibt die Frage, warum Kinderärzte eigentlich die Formulare an ein Vorsorgezentrum schicken müssen, wenn am Ende ein Gesundheitsamt ermittelt. Sollte nicht das Vorsorgezentrum die Teilnahme überwachen?

22. Oktober 2013 | Leola
Freiwilligkeit

Ich denke, dass die Jugendämter nur bei tatsächlichen Indizien eingeschaltet werden sollten. Beim Gesundheitsamt ist das besser aufgehoben. Die Zeiträume für die Untersuchungen sind teilweise sehr groß. Und wenn ich als schlechte Mutter angeschrieben werde, nur weil ich nicht gleich zu Beginn des Zeitfensters zum Arzt gehe, macht mir das (im besten Falle) schlechte Laune.

22. Oktober 2013 | franz
Nichtteilnahmevermutung ist kein Indiz

Es ist gut, dass die Jugendämter künftig von diesen Meldungen verschont bleiben. Denn eine nicht nachgewiesene Teilnahme an einer freiwilligen Vorsorgeuntersuchung stellt kein Indiz für eine Kindeswohlgefährdung dar.