1 c Elektronische Kommunikation mit Behörden
Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz
Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes und anderer Vorschriften des öffentlichen Rechts vom 13.11.2013 (Drucksache 5/6875) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Fragen, mit denen sich der Innenausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Innenausschusses nehmen.
Diskutieren Sie mit!
1 c Elektronische Kommunikation mit Behörden
c) Wie könnte Ihrer Meinung nach die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit Behörden ggf. noch weiter verbessert werden?
Kurzform:
a) Mindestens der Hauptantrag/-brief etc. sollte weiter postalisch übermittelt werden müssen. Dieser muss die Korrektheit der vorher elektronisch abgegebenen Dokumente (z.B. Antrag inkl. Formblätter und Anlagen) sicherstellen (dies kann z.B. durch schriftliche Bestätigung einer aus dem elektronsichen Gesamtdokument erstellten Prüfsumme geschehen).
b) Qualifizierte elektronische Signaturen nicht nach unsicheren Standards (De-Mail-Gesetz) erlauben, sondern international anerkannte Standards implementieren (z.B. OpenPGP- oder S/MIME-Verfahren).