2f. Zinsbegrenzung
Zinsen für Dispositions- und Verbraucherkredite bei Thüringer Sparkassen
Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zum Dritten Gesetz zur Änderung des Thüringer Sparkassengesetzes vom 13.11.2013 (Drucksache 5/6876) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Fragen, mit denen sich der Haushalts- und Finanzausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Haushalts- und Finanzausschusses nehmen.
Diskutieren Sie mit!
2f. Zinsbegrenzung
f) Kreditinstitute bemessen ihre Zinsen für ihre Kredite so, dass auch das sogenannte Ausfallrisiko abgedeckt ist, also die Wahrscheinlichkeit abgesichert wird, dass die Kreditnehmerin bzw. der Kreditnehmer den Kredit nicht zurückzahlen kann.
Wie beurteilen Sie bei Einführung einer Zinsobergrenze die Gefahr, dass Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen im Hinblick auf das Ausfallrisiko entweder gar keinen Kredit mehr oder nur in geringerer Höhe erhalten könnten?
Jeder klardenkende Mensch wird genau zu diesem Fazit kommen. Es wird für Geringverdiener schwerer werden einen Überbrückungskredit in Form des Dispos zu bekommen.
die gefahr der reduzierung von kreditvergaben besonders an geringverdiener besteht ohnehin und könnte sich weiter ausweiten. wie hoch ein solches ausfallrisiko ist sollten die kreditistitute erst einmal nachweisen, ist es ggf. mit den 5% bereits abgedeckt?