1c. Ziel und Umsetzung

Thüringer Anerkennungsgesetz

Entwurf vom 02. Dezember 2013
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur
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Die Diskussion ist seit dem 02.03.2014 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen und zur Umsetzung des Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Union (Thüringer Anerkennungsgesetz, Drucksache 5/6963) vom 02.12.2013 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Wissenschaft, Bildung und Kultur derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Wissenschaft, Bildung und Kultur nehmen.

Diskutieren Sie mit!

1c. Ziel und Umsetzung

c) Der Gesetzentwurf bezieht sich u. a. auf Lehrer, Sozialberufe, Pflegehelfer oder Lebensmittelchemiker.

Wie beurteilen Sie die Möglichkeit, dass die in Thüringen geltenden Qualitätsstandards für diese Berufe durch den Gesetzentwurf beeinträchtigt werden könnten?

18. Februar 2014 | Zettel
Restrisiko vs. Fachkräftbedarf

§ 4 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 der Regelung definieren recht klar die Verneinung der Vergleichbarkeit im Fall von wesentlichen Unterschieden zwischen den jeweiligen Qualifikationen. Ein etwaiges Restrisiko der Verwässerung von hiesigen Qualifikationsanforderungen innerhalb der aufgezählten Berufsgruppen besteht ohnehin in Bezug auf die tatsächlichen Fähigkeiten des Bewerbers. Das "Einsatzrisiko" nach Vertragsschluss erstreckt sich m.E. jedoch auch auf EU-Bewerber, die die formalen Kriterien zunächst erfüllen, aber eben jenen Regelungen im Arbeitsalltag durch ihre individuellen Fähigkeiten letztendlich nicht gerecht werden. Außereuropäische Bewerber sind angesichts des steigenden Fachkräftemangels in jeder Hinsicht ein Gewinn für den deutschen und europäischen Arbeitsmarkt und sollten Berücksichtigung finden.

05. Februar 2014 | le_soleil
Absenkung von Qualitätsstandards nicht zu erwarten

Mit dem im Entwurf des Thüringer Anerkennungsgesetzes vorgesehen Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Berufsqualifikationen ist eine Absenkung von Qualitätsstandards in landesrechtlich geregelten Berufen nicht zu erwarten. Im Ausland erworbene Qualifikationen werden mit den in Thüringen zu erwerbenden Qualifikationen des landesrechtlichen Referenzberufes dahingehend verglichen, ob wesentliche Unterschiede bestehen, ergänzend können berufliche Erfahrungen berücksichtigt werden. Im Ausland erworbene Berufsqualifikationen, die sich in Bezug auf Art, Inhalt und Dauer von den landesrechtlich geregelten Berufsanforderungen wesentlich unterscheiden, können nach dem Gesetzentwurf grundsätzlich nicht als vollständig gleichwertig anerkannt werden - das sichert die hohen Qualitätsstandards im Bereich der landesrechtlich geregelten Berufe.