3c neues Gesetz über die Laufbahnen der Beamten

Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften in Thüringen

Entwurf vom 12. März 2014
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Innenausschuss
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Die Diskussion ist seit dem 08.05.2014 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften vom 12.03.2014 (Drucksache 5/7453) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Fragen, mit denen sich der Innenausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Innenausschusses nehmen.

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3c neues Gesetz über die Laufbahnen der Beamten

c) Der Gesetzentwurf sieht eine Änderung zur Berechnung der Altergrenze vor, bis zu der ein Bewerber in ein Beamtenverhältnis übernommen werden kann. Während ein Bewerber für den Vorbereitungsdienst bislang in der Regel das 32. Lebensjahr nicht vollendet haben durfte, soll die Zulassung zum Vorbereitungsdienst (Beamte auf Widerruf) künftig ohne Altersbegrenzung erfolgen. Außerdem sollen Einstellungen in das Beamtenverhältnis auf Probe zukünftig möglich sein, solange der Bewerber noch mindestens 20 Jahre bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze der jeweiligen Laufbahn hat. In der Regel liegt die Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand bei 67 Jahren (§ 7 des Gesetzentwurfs zum ThürLaufbG).

Wie bewerten Sie die Erhöhung der Höchstaltersgrenze?

09. April 2014 | Jakki78
Sehr zu begrüßen

Diese Regelung wäre sehr zu begrüßen und würde insbesondere Quereinsteigern, die aus beruflichen Gründen bisher (trotz Sonderregelungen) kaum Möglichkeiten hatten, in diese Positionen einzusteigen, neue Möglichkeiten eröffnen. Ich denke da insbesondere an langgediente und damit ältere Zeitsoldaten.