5 Weiterer Regelungsbedarf

Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften in Thüringen

Entwurf vom 12. März 2014
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Innenausschuss
2
Die Diskussion ist seit dem 08.05.2014 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften vom 12.03.2014 (Drucksache 5/7453) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Fragen, mit denen sich der Innenausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Innenausschusses nehmen.

Diskutieren Sie mit!

5 Weiterer Regelungsbedarf

Welche zusätzlichen Gesichtspunkte bzw. Regelungen sollten Ihrer Meinung nach ggf. in den Gesetzentwurf aufgenommen werden?

05. Mai 2014 | Blaulicht
soziale Aspekte, weg vom "All­round- Beamten" in Fachbereichen,

Soziale Aspekte sollten bei Auswahlentscheidungen, insbesondere bei Bewerbern mit gleichen Voraussetzungen- nach Eignung, Befähigung und Leistung- Gewichtung finden (- auch im Bezug- Lebensalter).

Personalentwicklungskonzepte sollten erstellt und überwacht werden (Stichworte: Erhaltung/ Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Polizei, aber auch nach Außen- Attraktivität des Polizeiberufes).

Wer sich im einzelnen mit krim. Phänomenbereichen, wie z. B. I und K, Umwelt oder Wirtschaft u.s.w. beschäftigt, wird zu dem Schluss kommen, dass Fachkräfte zur Kriminalitätsbekämpfung, mit speziellen Kenntnissen und - Erfahrungen, bei der heutigen Qualität dieser Erscheinungsformen, unverzichtbar sind.

Personelle Ressourcen sollten daher besser genutzt werden. Erfahrene, bewährte Beamte, insbesondere aus anspruchsvollen Fachbereichen, sollten nicht allein aufgrund von höheren Beurteilungsprädikaten, welche Beamte aus anderen Bereichen "mitbringen", z. B. im Rahmen von Strukturreformen, ersetzt werden.
Dies sehe ich nicht nur als allein als eine Frage der Effizenz und Effektivität und somit auch der Professionalität des polizeilichen Handelns, sondern auch als eine Frage der Motivitation, Würdigung und Anerkennung der Leistung Beamten.

17. April 2014 | MHän
Laufbahnverordnungen

Die Beamtenschaft sollte transparent nach außen und innen werden. Es sollten klare Aufstiegsmöglichkeiten festgeschrieben werden, welche auch durch eigene Initiative des jeweiligen Beamten erreichbar sein müssen.
Es müssen Leistungsanreize geschaffen werden, und nachweisliche Mehrleistungen des Beamten honoriert werden, jedoch bei Wegfall dieser "Zusatzleistung" sollten auch die "finanziellen Mittel" wieder eingezogen werden.
Beispiel: Ein Beamter der höheren Dienstes führt eine Dienststelle einer höheren Kategorie, er wird dann versetzt in einen Bereich mir weniger Verantwortungsbreite - so sollten ihm die vorherigen Leistungs-Alimentationen - auf das Maß der aktuellen Verantwortung - gekürzt werden.
Alternativ sollten Funktionszulagen gezahlt werden, die bei Wegfall dieser Funktion einbehalten werden!