1 Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Änderung von Vorschriften im Bereich der Justiz

Entwurf vom 09. Mai 2014
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Justiz- und Verfassungsausschuss
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Die Diskussion ist seit dem 02.07.2014 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur Änderung von Rechtsvorschriften im Bereich der Thüringer Justiz vom 09.05.2014 (Drucksache 5/7741) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Fragen, mit denen sich der Justiz- und Verfassungsausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Justiz- und Verfassungsausschusses nehmen.

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1 Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Im Thüringer Gesetz zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes sind u. a. Regelungen zu den Thüringer Gerichten und Staatsanwaltschaften, zur Justizverwaltung und zur landesrechtlichen Zuständigkeitskonzentration enthalten.

Der Gesetzentwurf sieht vor, die bisherigen Regelungen zur Zuständigkeitskonzentration in Wirtschaftsstrafsachen in § 14 des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes zu bündeln und zukünftig alle Berufungsverfahren gegen erstinstanzliche Urteile in Wirtschaftsstrafsachen beim Landgericht Mühlhausen zu konzentrieren, um die Bildung besonderer Sachkompetenz zu ermöglichen.

Wie beurteilen Sie die Regelung zur Zuständigkeitskonzentration in Wirtschaftsstrafsachen?