1. Verlängerung der Gültigkeit des Gesetzes

Änderung des Thüringer Abgeordnetenüberprüfungsgesetzes

Entwurf vom 04. Dezember 2014
Eingebracht durch CDU-Fraktion
Federführender Ausschuss Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
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Die Diskussion ist seit dem 31.03.2015 archiviert

Zurzeit befinden sich der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Überprüfung von Abgeordneten vom 04.12.2014 (Drucksache 6/37) und der dazu eingebrachte Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 22.01.2015 (Vorlage 6/62) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz nehmen.

Diskutieren Sie mit!

1. Verlängerung der Gültigkeit des Gesetzes

Mit der im Gesetzentwurf der Fraktion der CDU vorgeschlagenen Änderung soll die Geltung des Thüringer Gesetzes zur Überprüfung von Abgeordneten in seiner jetzigen Fassung bis zum Ablauf der 7. Wahlperiode des Thüringer Landtags (voraussichtlich Herbst 2024) verlängert werden.

Wie bewerten Sie diesen Vorschlag?

31. März 2015 | Diskussion Thüringen
Verlängerung der Gültigkeit des Gesetzes

Ich will das das Gestzentwurf bis 2024 Herbst verlängert wird.

31. März 2015 | Diskussion Thüringen
Verlängerung der Gültigkeit des Gesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren,ich bin für den Gestzentwurf der Fraktion der CDU.

23. März 2015 | J.Pritzkow
Für Entfristung der Überprüfung

Alle Personen, die ein öffentliches Amt anstreben, sollten auf MfS- oder ähnliche Verstrickungen überprüft werden, und zwar ohne Frist, also Gültigkeit des Gesetzes unbegrenzt verlängern.

18. März 2015 | buergerkomitee des landes thüringen e.v.
Für eine generelle Entfristung der Überprüfung!

Das Bürgerkomitee des Landes Thüringen e. V. (im Weiteren BK) sieht in der Überprüfung sowohl von Abgeordneten der Parlamente als auch Angehörigen des öffentlichen Dienstes einen ständigen Handlungsbedarf, da die Erschließung der Akten des ehemaligen MfS bislang keinen Abschluss gefunden haben und auf absehbare Zeit auch nicht finden werden. Solange neue Erkenntnisse zu erwarten sind, besteht ein hoher gesellschaftspolitischer Bedarf, Kenntnisse über einen Teil des Gesamttäterkreises (ehemaliges MfS) des SED-Regimes zu gewinnen und in der politischen Bildungsarbeit zu publizieren. Die Überprüfungspraxis hat gezeigt, dass es entgegen manchen Beteuerungen keine Bereitschaft der für das MfS tätig Gewesenen gibt, von sich auch in einen Prozess der Wahrheitsfindung einzutreten, sondern dass sie stets nur bereit waren, auf Erkenntnisfortschritte des BStU zu reagieren.

Des Weiteren weist das BK auf die Tatsache hin, dass trotz mehrmaliger Abgeordnetenüberprüfung und der daraus erkennbaren Täterschaft, die SED-Nachfolgepartei zum wiederholten Mal trotz besseren Wissens einen Kandidaten auf die Kandidatenliste gestellt hat, der in der gegenwärtigen Legislatur trotz festgestellter Parlamentsunwürdigkeit wiederum Mitglied des Thüringer Landtags ist. Unverhältnismäßig agiert also hier einzig und allein die SED – PDS – Die Linke.

17. März 2015 | Horst von Quillfeldt
Fristverlängerung definitiv notwendig

Da bisher noch längst nicht alle auch in Fragmenten vorhandenen Stasi-Unterlagen abschließend ausgewertet sind, sollte die Geltung des Thüringer Gesetzes zur Überprüfung von Abgeordneten in seiner jetzigen Fassung über die 6. Wahlperiode hinaus verlängert werden.

13. März 2015 | Diethelm Offhauß
Fristenverlängerung ist nötig!

Auch in Zukunft sollten alle neu in den Landtag gewählten Abgeordneten auf MfS Mitarbeit und K1 überprüft werden.
Das gehört zur Hygiene des Parlaments.

13. März 2015 | jüwo
Fristenverlängerung: ja!

Verlängerung der Gültigkeit des Gesetzes – Fristenverlängerung: ja!
Die Gültigkeit des Gesetzes muss aus meiner Sicht verlängert werden, weil die Aufarbeitung der Vergangenheit noch nicht abgeschlossen ist. Eine Verlängerung hält an dieser Stelle dafür den Raum offen. Das halte ich für dringend notwendig. Wer beim MfS nicht mitgearbeitet hat, hat diesbezüglich ja auch nichts zu befürchten.

12. März 2015 | Sputnik
Keine Fristverlängerung

Bin dafür, die Frist nicht zu verlängern.

12. März 2015 | BGMSchleusegrund
Fristverlängerung definitiv notwendig

Es ist zwar schon einiges an Aufarbeitung im Bereich der Stasi-Akten und MA des MfS passiert, jedoch ist hier ein baldiges Ende noch lange nicht in Sicht. Deshalb ist es wichtig erst die komplette Vergangenheit aufzuarbeiten, bevor man sich an eine Änderung des Gesetzes wagt. Wir haben hier nicht nur eine politische Verantwortung zu vertreten, sondern sind es den Menschen unseres Freistaates schuldig, dass das DDR-Unrecht umfassend aufgearbeitet wird. Wer nichts mit der Stasi zu tun hatte, der darf sich auch daran nicht stören das dieses Gesetz verlängert wird. Persönlich würde ich die Überprüfung von Geborenen bis in Jahr 1974/75 vorschlagen. Aus eigener Erfahrung weiß ich, das die Stasi bereits bei der Musterung für den Wehrdienst erfolgreich Jugendliche werben konnte. Das sollte man auf jeden Fall berücksichtigen!

12. März 2015 | g.baumertglmeic
Fristverlängerung ja!

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die fortschreitende Erschließung der Stasi-Akten immer wieder zu neuen Erkenntnissen über IM-Verstrickungen geführt hat. Würde man einen "Schlussstrich" ziehen, wäre dies auch ungerecht denen gegenüber, die ihre Verstrickungen zugegeben haben. Die anderen hätten dann einfach "Glück gehabt". Daher sollte es bei der Überprüfung für diejenigen, die vor 1971 geboren wurden, bleiben.

12. März 2015 | Hildigund Neubert
für Fristverlängerung

Die Frage nach der Mitarbeit bei einer menschenrechtsverletzenden Organisation, wie es das MfS war, ist eine Frage achc der politischen Biographie der Abgeordneten. Für alle vor 1971 Geborenen (1989 18 Jahre und älter) ist sie daher von Relevanz für die Bürger, die der Parlamentarier vertritt, für die er Entscheidungen fällt.