Frage 7

Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz

Entwurf vom 11. März 2015
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport
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Die Diskussion ist seit dem 30.05.2015 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) vom 11.03.2015 (Drucksache 6/348) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport nehmen.

Frage 7

26. Mai 2015 | falcao
Sprachreisen ja

Interkulturelle Kompetenz wird immer wichtiger, deshalb ein klares Ja zum Spracherwerb, egal wie.

19. Mai 2015 | Kritischer buerger
Gerne, wenn es unternehmerisch sinnvoll ist
19. Mai 2015 | Jenny
Prüfungen haben nichts mit dem Erwerb von Bildung zu tun!

Für Prüfungen muss es andere Freistellungsmöglichkeiten geben. Sie dienen nicht dem Erwerb von Bildung und fallen für mich nicht unter ein solches Gesetz. Sprachreisen sollten möglich sein, sofern sie den Grundsätzen in §1 entsprechen.

19. Mai 2015 | Alex
Sprachreisen ja, Prüfungen nein

Es sollte keine Missbrauchsmöglichkeiten geschaffen werden. Die Gefahr, dass der Freistellungsanspruch für Prüfungen zweckentfremdet wird halte ich für zu hoch und sollte ausgeschlossen werden.