10 Ist es sinnvoll, dass Schulträger von genehmigten Ersatzschulen dem Ministerium die Höhe des an ihren Schulen im laufenden Schuljahr zu zahlenden Schulgeldes mitzuteilen haben? (§ 5 Abs. 15)

Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft

Entwurf vom 01. Juli 2015
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport
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Die Diskussion ist seit dem 24.08.2015 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft vom 1. Juli 2015 (Drucksache 6/829) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport nehmen.

10 Ist es sinnvoll, dass Schulträger von genehmigten Ersatzschulen dem Ministerium die Höhe des an ihren Schulen im laufenden Schuljahr zu zahlenden Schulgeldes mitzuteilen haben? (§ 5 Abs. 15)