B 1. Welche Maßnahmen im Maßnahmenteil des Thüringer Landesprogramms Hochwasserschutz 2016 bis 2021 sind für Sie am dringendsten umzusetzen und wie begründen Sie dies?

Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes

Entwurf vom 12. April 2016
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz
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Die Diskussion ist seit dem 19.08.2016 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes vom 12.04.2016 (Drucksache 6/1991) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung hierzu abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz nehmen.

Diskutieren Sie mit!

B 1. Welche Maßnahmen im Maßnahmenteil des Thüringer Landesprogramms Hochwasserschutz 2016 bis 2021 sind für Sie am dringendsten umzusetzen und wie begründen Sie dies?

1. Welche Maßnahmen im Maßnahmenteil des Thüringer Landesprogramms Hochwasserschutz 2016 bis 2021 sind für Sie am dringendsten umzusetzen und wie begründen Sie dies?

19. August 2016 | KGUS
Standpunkt KGUS - Unterhaltungspflichtiger Gewässer 2. Ordnung

Wie Ihnen in den fachlichen Diskussionen bereits mitgeteilt, sollte das Hauptaugenmerk auf die fach- und sachgerechte Gewässerunterhaltung gelegt werden. Damit wäre in der Oberläufen bereits ein großes Potential zum vorbeugenden Hochwasserschutz geschaffen. Im Ergebnis würden sich die erforderlichen Maßnahmen an den Risikogewässern damit reduzieren lassen.
Zur gemeinsamen Maßnahmenabstimmung sollten die Konzeptionen auf jeden Fall vorangetrieben werden, mit der Betrachtung auf das gesamte Einzugsgebiet des Gewässers (Gewässer 1. und 2. Ordnung zusammen). Bei der praktischen Umsetzung wäre die Priorität auf die Flächenvorsorge und den natürlichen Rückhalt zu legen.