Sprechen Sie sich für eine verfassungsrechtlich mögliche Veränderung der Abstimmungsmöglichkeiten bei Volksbegehren mit finanziellen Auswirkungen und damit auch bei fakultativen Referenden zu bereits vom Landtag beschlossenen Gesetzen aus?

Gesetze zur Einführung von fakultativen Referenden

Entwurf vom 16. Juni 2016
Eingebracht durch CDU-Fraktion
Federführender Ausschuss Innen- und Kommunalausschuss
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Die Diskussion ist seit dem 05.01.2017 archiviert

Zurzeit befinden sich die Gesetzentwürfe der Fraktion der CDU zum Fünften Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen (Drucksache 6/2283) vom 15. Juni 2016 und zum Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Verfahren bei Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid (Drucksache 6/2541) vom 19. August 2016 (Gesetze zur Einführung von fakultativen Referenden) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die Fragen, mit denen sich der Innen- und Kommunalausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Innen- und Kommunalausschusses nehmen.

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Sprechen Sie sich für eine verfassungsrechtlich mögliche Veränderung der Abstimmungsmöglichkeiten bei Volksbegehren mit finanziellen Auswirkungen und damit auch bei fakultativen Referenden zu bereits vom Landtag beschlossenen Gesetzen aus?

06. Januar 2017 | Diskussion Thüringen
Meinung

Finanzvorbehalt abschaffen.

22. Dezember 2016 | Rufus
Finanzvorbehalt abschaffen!

Dort, wo in der Schweiz die Bürger auch über Dinge abstimmen, die (viel) Geld kosten, gibt die öffentliche Hand vergleichsweise weniger Geld aus und macht weniger Schulden. Das zeigt: Die Bürger gehen sehr verantwortlich mit den öffentlichen Mitteln um. Dass in Thüringen Volksbegehren nicht zu lässig sind, die im Ergebnis Kosten verursachen, ist Ausdruck des Misstrauens gegebenüber der Bürgerschaft. Das ist umso mehr widersinnig, als die Bürger daran gehindert werden, über die Verwendung ihrer eigenen Steuergelder zu befinden. Der Finanzvorbehalt gehört also generell abgeschafft und hat auch beim fakultativen Referendum nichts verloren.

26. November 2016 | Peter Häusler
Ein Finanz- und Abgabenvorbehalt wäre widersinnig

Der sog, Finanz- und Abgabenvorbehalt gilt ausdrücklich für Volksbegehren und Volksentscheide (Artikel 82 Absatz 2 Thüringer Verfassung), von fakultativen Referenden ist hier nicht die Rede. Auch der Antrag der CDU will sie dort nicht hineinbringen. Das würde auch gar keinen Sinn machen, denn entweder traut man den Bürgerinnen und Bürgern Entscheidungskompetenz zu – oder halt eben nicht, aber dann aber kann man auch die Wahlen abschaffen.

Davon abgesehen gibt es für das sog. Finanztabu auch bei Volksbegehren keinen Grund, insofern sollte es ohnehin abgeschafft werden. Eine Gesetzesinitiative, die den Staat ruiniert, würde in den intensiven Diskussionen die über weit mehr als ein Jahr gehen, keinen Bestand haben, zumal am Ende mindestens ein Viertel aller Stimmberechtigten zustimmen müssen.

18. November 2016 | Nutzername
Finanztabu greift beim fakultativen Referendumg gar nicht!

Bei fakultativen Referenden würde das Finanztabu schon jetzt nicht wirken. Denn das mit dem fakultativen Referendum bezweckte Nichtinkrafttreten eines Parlamentsgesetzes hat per se keine finanziellen Auswirkungen. Ein Gesetz, das aufgrund eines Volksentscheids nicht wirksam wird hat, keine den Haushalt wesentlich beeinträchtigenden Auswirkungen, weil es gerade nicht zu (durch das abgelehnte Parlamentsgesetz ggf. beabsichtigten) Ausgabenerhöhungen oder Einnahmenminderungen führt.
Im übrigen wäre auch die nach dem Gesetzentwurf dem Parlamentspräsidenten obliegende Pficht zur Prüfung von Art. 82 Abs. 2 Verf - die man mit der letzten Reform für das Volksbegehren gerade abgeschafft und auf den Verfassungsgerichtshof verlagert hat - fatal und würde ihn in der kurzen Frist politisch und juristisch überfordern.

16. November 2016 | werbert
zu 3.

Aus meiner Begründung zu 2a) kann ich nur schlussfolgern, dass Volksbegehren mit finanziellen Auswirkungen abzulehnen sind