Frage 3. Wesenstest

Änderung des Thüringer Tiergefahrengesetzes

Entwurf vom 15. März 2017
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Innen- und Kommunalausschuss
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Die Diskussion ist seit dem 17.08.2017 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (Drucksache 6/3570) vom 15. März 2017 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die Fragen, mit denen sich der Innen- und Kommunalausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Innen- und Kommunalausschusses nehmen.

 

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Frage 3. Wesenstest

Die Voraussetzungen für den Wesenstest sollen in § 9 des ThürTierGefG grundlegend neu geregelt werden. U. a. soll festgelegt werden, dass der Wesenstest auf Kosten des Hundehalters zu erfolgen hat und der Zeitraum zwischen zwei Wesenstests für einen Hund zwölf Monate nicht unterschreiten darf. Daneben werden Regelungen zur Bescheinigung über den Nachweis der Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten getroffen. Dieser soll zudem durch einen etwaigen Hundehalterwechsel unberührt bleiben, wobei der neue Hundehalter dazu verpflichtet werden soll, die Berichtigung der genannten Bescheinigung bei der zuständigen Behörde unverzüglich zu beantragen und bei einem Hund der „Rasseliste“ im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 ThürTierGefG innerhalb von drei Monaten einen Sachkundenachweis nach § 5 Abs. 1 ThürTierGefG i. V. m. der Thüringer Sachkundeprüfungsverordnung vorzulegen, mit dem die Kenntnisse des Halters durch eine theoretische und eine praktische Prüfung überprüft werden.

Wie beurteilen Sie die neuen Regelungen zum Wesenstest?

10. August 2017 | LuWa
Sachkundenachweis für alle Hundehalter

Wie schon in anderen Punkten beschrieben, halte ich die gesamte Rasseliste für falsch. Nur wenn ein Hund auffällig wird, egal welche Rasse, sollte über ein Wesenstest nachgedacht werden. Wenn der Wesenstest nicht bestanden wird, sollte frühzeitig eine weitere Chance gegeben werden diesen nachzuholen. 1 Jahr Wartezeit halte ich für zu lange, höchstens 6 Monate!

Ein Befähigungsnachweis/Sachkundenachweis zum halten eines Hundes sollte jeder Hundehalter machen müssen. Viele Halter, die laut Gesetzt keinen gefährlichen Hund besitzen, haben Ihre Hunde nicht im Griff und es fehlt jeder Sachverstand. Wer einen Hund halten will, der muss auch genug Zeit und Sachverstand aufbringen können, um eine Sachkundeprüfung ablegen zu können.

10. August 2017 | LuWa
Wesenstest nur für auffällig gewurdene Hunde, rasseunabhängig!

Auf jeden Fall sollte die Gefährlichkeit eines Hundes widerlegt werden können. Meiner Meinung nach, sollte auch JEDER Hundehalter einen Sachkundenachweis ablegen müssen. Jeder Hund kann in falscher Haltung gefährlich werden. Die Rasse spielt hierbei keine Rolle. Die prinzipielle Gefährlichkeit bestimmter Rassen sollte abgeschafft werden und nur bei Auffälligkeiten sollte ein Wesenstest angeordnet werden.

09. August 2017 | sam2105
Wesenstest

Sachkundenachweis ("Hundeführerschein") für jeden Hundehalter wäre in meinen Augen die Grundvoraussetzung sich überhaupt einen Hund anschaffen zu dürfen. Der Wesenstest sollte  für Hunde aller Rassen gefordert werden, insofern diese durch gesteigerte Aggressivität auffällig geworden sind.

04. August 2017 | Marcel
Nein zur Rasseliste

Wenn ein tatsächlicher Grund für einen Wesenstest vorliegt, dann sollte der Gesetzgeber die Möglichkeit haben, einen Hund, unabhängig seiner Rasse, einen Test zu unterziehen.

Sollte sich hierbei der Verdacht bestätigen, sollte dem Hundehalter sowie seinem Hund,

die Chance zum Besuch einer Hundeschule mit nochmals an- und abschliessendem Test eingeräumt werden.

Zur Beruhigung der Behörden, kann so es denn notwendig erscheint, eine dritte Prüfung, um die

Dauerhaftigkeit zu beweisen, durchgeführt werden.

Die hierbei entstehenden Kosten sollten sich in einem für den Halter bezahlbaren Rahmen befinden.

Massgebendes Vorbild sind auch hier Schleswig Holstein und Niedersachsen.

Fazit: Eine Rasseliste kann und darf es nicht geben!

11. Juli 2017 | sid-brettner
wenn dann grundsätzlich rasseunabhängig

ich halte es sinnvoller dass jeder Hundehalter zu einem Hundefüherschein gekoppet an einen Grundkurs in der Hundeschule absolvieren muss. Denn wer diese Zeit nicht aufbringen kann, wird auch seinen Hund später nicht artgerecht halten. 

selbst um ein Mofa zu fahren muss man in die Fahrschule und einen Führerschein machen... Da liegt dies im verantwortungsvollem Umgang mit Hunden doch auch Nahe. 

Den meisten Unfällen ging menschliches Fehlverhalten und Fehlhaltung voraus. Da gehört angesetzt und in der unsäglichen und falschen Diskriminierung diverser toller Hunderassen! 

22. Juni 2017 | S. Fricke
Wie bereits zur Frage 2 zum…

Wie bereits zur Frage 2 zum Thema "Wesenstest für bestimmte Hunde" geschrieben, halte ich einen solchen Test für einzelne Rassen nicht für zielführend. Die Rassezugehörigkeit an sich ist kein Merkmal für eine gesteigerte Aggressivität/Gefährlichkeit. Dies ist lediglich bei Hundeindividuen und/oder ungünstigen Hund-/Halter-Teams festzustellen.

Der Halter ist dafür verantwortlich, dass der Hund nicht zu einer Gefahr für die Allgemeinheit wird - nicht die Wahl der Hunderasse.

Ein Wesenstest ist sinnvoll, wenn der Hund auffällig geworden ist - dann kann man prüfen, ob eine gesteigerte Aggressivität vorliegt, der Halter mit dem Hund eventuell überfordert ist oder aber andere Ursachen zugrunde liegen.

Ein pauschaler Wesenstest für einzelne Hunderassen ist unnötig.

 

06. Mai 2017 | Michelle
Ein Wesenstest sollte keine…

Ein Wesenstest sollte keine Rolle spielen, vorallem nicht nur für bestimmte Rassen. Es sollte nur ein Wesenstest verlangt werden wenn der Hund (jeglicher Rasse) schon mal auffällig geworden ist.