2. Befürchten Sie durch die Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument Nutzungseinschränkungen für Land- und Forstwirtschaft und für die Jagd und wenn ja, welche?

Nationales Naturmonument und Grünes Band Thüringen

Entwurf vom 13. September 2017
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz
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Die Diskussion ist seit dem 07.01.2018 archiviert

 

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz über das Nationale Naturmonument „Grünes Band Thüringen“ (Drucksache 6/4464) vom 13. September 2017 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz nehmen.

 

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2. Befürchten Sie durch die Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument Nutzungseinschränkungen für Land- und Forstwirtschaft und für die Jagd und wenn ja, welche?

04. Dezember 2017 | Bandi
Einschränkungen

Ziel der Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument ist u.a. die Sicherung  und Entwicklung eines einzigartigen Biotopverbundes mit einer Vielzahl an seltenen und geschützten Tier- und Pflanzenarten. Diese Ziele entsprechen auch dem bereits 1998 vom Freistaat Thüringen verabschiedeten Leitbild für das Grüne Band Thüringen, das in einem breiten Abstimmungsprozess mit den Landnutzern und Eigentümern am Grünen Band erarbeitet wurde. Nutzungseinschränkungen wie das Verbot des Umbruchs von Grünland, von Abgrabung oder Bebauung sind nicht Gegenstand voin Befürchtungen, sondern ein adäquates Mittel, die Schutzziele zu erreichen. Die bundesweite Bedeutung des Grünen Banbdes akls Erinnerungslandschaft und Biotopverbund gebietet es, im Rahmen der Ausweisung Auflagen zu erlassen, welche den  Erhalt des Charakters der Landschaft gewährleisten.