3. Ausbau der Hochschulautonomie
Gesetz zur Novellierung des Hochschulrechts
Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur Stärkung der Mitbestimmung an Hochschulen sowie zur Änderung weiterer hochschulrechtlicher Vorschriften vom 14.09.2017 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Wirtschaft und Wissenschaft nehmen.
Diskutieren Sie mit!
3. Ausbau der Hochschulautonomie
Zur Stärkung der Hochschulautonomie und der Wettbewerbsfähigkeit sieht der Gesetzentwurf in § 15 die Möglichkeit zur Übertragung der Bauherrneigenschaft auf die Hochschule vor. Demnach sollen Hochschulen im Rahmen der ihnen vom zuständigen Ministerium übertragenen Kompetenzen anstehende Bauprojekte in Eigenregie vornehmen können. Bislang liegt die Verantwortlichkeit für die Planung und Durchführung von Bauvorhaben im Hochschulbereich ausschließlich beim Land Thüringen.
Zudem soll mit dem Gesetzentwurf die Autonomie der Hochschulen weiter gestärkt werden. Dem Präsidenten der Hochschule soll beispielsweise die Zuständigkeit übertragen werden die Professoren zu ernennen. Die Hochschulen hätten somit die Einstellungsbefugnis für sämtliche Bedienstete und Professoren. Diese lag bisher in der Zuständigkeit des Ministers. Zudem soll den Hochschulen die Möglichkeit eröffnet werden, Aufgaben im Bereich der Bauangelegenheiten selbst zu übernehmen.
Welche Auffassung vertreten Sie zu den geplanten Änderungen zum Ausbau der Hochschulautonomie?