3. Einwohnerantrag

Gesetz zum weiteren Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene

Entwurf vom 04. Dezember 2017
Eingebracht durch Mehrere Initiatoren
Federführender Ausschuss Innen- und Kommunalausschuss
3
Die Diskussion ist seit dem 06.04.2018 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Fünften Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Thüringen (Gesetz zum weiteren Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene) vom 04.12.2017 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die Fragen, mit denen sich der Innen- und Kommunalausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Innen- und Kommunalausschusses nehmen.

 

Diskutieren Sie mit!

3. Einwohnerantrag

Durch den Gesetzentwurf soll der bisherige Bürgerantrag durch den sog. Einwohnerantrag ersetzt werden. Die Hürde für die Einlegung eines Einwohnerantrages soll von 50.000 auf 10.000 Unterschriften herabgesetzt werden. Unterschriftsberechtigt sollen alle Personen seien, die das 14. Lebensjahr vollendet und am Tag der Unterschrift in Thüringen ihren Wohnsitz haben oder länger als sechs Monate ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die momentane Regelung der Artikel 68 Abs. 1, 46 Abs. 2 ThürVerf sieht vor, dass nur deutsche Staatsangehörige, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, unterschriftsberechtigt sind. Durch die Einbringung eines Einwohnerantrages können dem Landtag bestimmte Gegenstände/Themen zur Diskussion unterbreitet werden, dies können auch Gesetzentwürfe oder Vorschläge zum Beschluss eines Antrags zu einer Bundesratsinitiative sein. Die Entscheidungsbefugnis liegt jedoch weiterhin beim Parlament.

Welche Auffassung vertreten Sie zu den geplanten Änderungen, insbesondere zu der Herabsetzung des Alters der unterschriftsberechtigten Personen und der Erweiterung der Beteiligungsrechte auf Einwohner ohne deutsche Staatsbürgerschaft?

08. März 2018 | Peter Häusler
Hürden senken, um einen Diskurs anzuregen

Der Einwohnerantrag soll nur dafür sorgen, dass sich der Landtag mit einem bestimmten Thema zu befassen hat, weitere Bindekraft hat er nicht. Seine Funktion kann also nur sein, den politischen Diskurs im Land anzuregen. Doch dafür sind die jetzigen Hürden viel zu hoch, auch sie geprägt von der Angst vor dem Einwohner. Sie sollten m.E. gerade so hoch sein, dass sich die Antragsteller landesweit mit ihren Argumenten exponieren müssen, denn nur dann gibt es einen öffentlichen Diskurs, wird ggf. auch ein Scheitern öffentlich sichtbar. 10.000-15.0000 Mindeststimmen reichen dafür aus – das haben die bisherigen Volksbegehren gezeigt. Da auch Jugendliche und Migranten aktiv in unsere unsre Gesellschaft einzubinden sind, ist es nur folgerichtig, sie in diesen Diskurs einzubeziehen.

25. Januar 2018 | Stefan Ruzika
Was ist denn dann noch meine…

Was ist denn dann noch meine Staatsbürgerschaft wert? Und was der direkt gewählte Abgeordnete meines Wahlkreises? Und was die Zuständigkeit des Landtages? Für mich hört sich das an wie eine unerhörte Verschwendung von Steuergeld, wenn jeder, der behauptet hier zu wohnen, den Landtag mit allen möglichen Fragen belästigen darf. Der Landtag ist doch keine Therapiestunde?!

20. Januar 2018 | bernd.schein@freenet.de
Einwohnerantrag

Normalerweise sollte jeder Einwohner einen oder mehrere zugeordneten Landtagsabgeordnete haben, denen er seinen Standpunkt und seine Initiative vortragen kann. Dieser Weg des Einwohnerantrages ist also ein Weg an den gewählten Abgeordneten vorbei. Das hat heute seine Berechtigung. Die geschlossene Meinung einer soziale Gruppe von 10.000 Leuten sollte der Regierung Anlass genug sein, darüber zu diskutieren.

Es kann nicht sein, dass finanzstarke Lobbiesten Gesetze in Erfurt, Berlin und Brüssel durchsetzen, aber soziale Gruppen ignoriert werden. Die heutige Politik bedient zu stark das Klischee: "Geld regiert die Welt".

Ich stimme dem Gesetz zu, es ist ein Anfang in die richtige Richtung.