8. Fracking
Neuordnung des Thüringer Wasserwirtschaftsrechts
Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur Neuordnung des Thüringer Wasserwirtschaftsrechts vom 15.05.2018 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz nehmen.
Diskutieren Sie mit!
8. Fracking
In § 16 ThürWG-E sollen Regelungen zum Einsatz der Fracking-Technologie aufgenommen werden, die über die bundesrechtlichen Vorschriften der §§ 13 a ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) hinausgehen. Mit der Einführung des wasserrechtlichen Besorgnisgrundsatzes soll das strengste Niveau, das für diese Technologie gelten kann, im Thüringer Wassergesetz vorgesehen werden. § 16 Abs. 3 ThürWG-E bestimmt außerdem, dass die Landesregierung ihre Zustimmung zu etwaigen in Thüringern vorgesehenen Erprobungsmaßnahmen nach § 13 a Abs. 2 S. 1 WHG nicht erteilen soll.
Welche Auffassung vertreten Sie zu den geplanten, den Einsatz der Fracking-Technologie einschränkenden, Regelungen?
Man muss sich doch nur die geologische Struktur Thüringens vergegenwärtigen, dann wird sofort klar, dass Fracking hier sinnlos ist. So wie auch diese Vorschrift.
Ablehnung ! Auch wenn Regelungen zum Einsatz der Fracking-Technologie aufgenommen werden sollen, die über die bundesrechtlichen Vorschriften der §§ 13 a ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) hinausgehen und das strengste Niveau vorgesehen ist, bleibt Fracking eine schmutzige Technologie mit unabsehbaren Risiken heute und weit in die Zukunt.