2. Umweltverträgliche Beschaffung

Änderung des Vergaberechts

Entwurf vom 23. Januar 2019
Eingebracht durch Mehrere Initiatoren
Federführender Ausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft
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Die Diskussion ist seit dem 29.03.2019 archiviert

Zurzeit befinden sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes und anderer haushaltsrechtlicher Vorschriften vom 23.01.2019 sowie der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU zum Thüringer Gesetz zur Reform des Vergaberechts vom 24.11.2016 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Wirtschaft und Wissenschaft nehmen.

Diskutieren Sie mit!

2. Umweltverträgliche Beschaffung

Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion sieht die Streichung des § 4 ThürVgG vor. Wesentlicher Regelungsschwerpunkt dieses Gesetzentwurfs ist es, diese vergabefremden Kriterien zu streichen, um dadurch verursachten bürokratischen Mehraufwand abzubauen.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht hingegen vor, in § 4 die Regelung aufzunehmen, dass bei der Beschaffung eines Investitionsgutes mit einem Stückwert von mehr als 1.000 Euro in geeigneten Fällen darauf hingewirkt werden soll, dem Ziel der umweltverträglichen und nachhaltigen Beschaffung von Gütern Rechnung zu tragen. Um bei der Anschaffung von Investitionsgütern auch Aspekte wie Langlebigkeit, Wiederverwendbarkeit oder Verwertbarkeit in die Betrachtung miteinzubeziehen, soll von den Vergabestellen neben den Anschaffungskosten auch das Lebenszyklusprinzip eines Produktes berücksichtigt werden. Nach diesem Prinzip werden auch die Kosten der Nutzung eines Produktes (zum Beispiel Instandhaltungskosten, Energie- und Verbrauchskosten sowie die Kosten für die Entsorgung) bedacht und in die Entscheidungsfindung einbezogen.

 

Wie beurteilen Sie diese geplanten Änderungen des § 4 Thüringer Vergabegesetz?

28. Februar 2019 | FMH
Bürokratischer Aufwand

Die Umsetzbarkeit führt zu einem Mehr an Zeitaufwand und Bürokratismus. Die hier mittels Gesetz zu erzwingenden Auswahlkriterien dürften in heutiger Zeit zum gesunden Menschenverstand gehören. Alle Anschaffungen lassen sich ohnehin nicht unter diesen Aspekten tätigen. Der für die Investition verantwortliche kann ja dazu gegebenenfalls befragt werden.