4. Vergabespezifischer Mindestlohn

Änderung des Vergaberechts

Entwurf vom 23. Januar 2019
Eingebracht durch Mehrere Initiatoren
Federführender Ausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft
2
Die Diskussion ist seit dem 29.03.2019 archiviert

Zurzeit befinden sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes und anderer haushaltsrechtlicher Vorschriften vom 23.01.2019 sowie der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU zum Thüringer Gesetz zur Reform des Vergaberechts vom 24.11.2016 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Wirtschaft und Wissenschaft nehmen.

Diskutieren Sie mit!

4. Vergabespezifischer Mindestlohn

§ 10 Abs. 4 des Gesetzentwurfs der Landesregierung schreibt für staatliche Auftraggeber vor, Aufträge nur an Bieter zu vergeben, die sich dazu verpflichten, ihren Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung ein Mindeststundenentgelt von 10,04 Euro zu bezahlen. Verpflichtend soll die Regelung jedoch nur für Landesaufträge und die Branchen sein, die keine Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder des Tarifvertragsgesetzes haben.

 

Wie beurteilen Sie die geplante Änderung zum vergabespezifischen Mindestlohn?

 

17. März 2019 | ronny8
Was, wenn nicht pro Stunde gezahlt wird?

Sehr geehrte Landtagsabgeordnete

Thüringenforst vergibt viele forstliche Leistungen (Waldinventur, Forsteinrichtung, Waldbiotopkartierung etc.etc.) an Dritte und diese werden z.B. nach beplantem Hektar bezahlt. Der Zuschlag wird demjenigen erteilt, der das wirtschaftlichste Angebot macht. Das "wirtschaftlichste Angebot" ist nach Zuschlagskriterium regelmäßig definiert als das mit dem "niedrigsten Nettoangebotspreis".

Nun gibt es mittlerweile forstliche Dienstleistungsunternehmen wie Atalay, der in Nordrhein-Westfalen seinen Hauptsitz hat und in Erfurt als Büro eine Ferienwohnung mietet, die ihre Leute bundesweit verschicken. Ob nun die Angestellten, die mindestens 3, eher 5 Jahre an einer Hochschule studiert haben müssen (!) einen Stundenlohn von 10,04 € erhalten, lässt sich schlecht nachvollziehen. Wie sollte Thüringenforst das beweisen können?

Solche Kraken-Firmen benutzen junge, teils naive Forstabsolventen, die froh sind einen ersten Job gefunden zu haben, bringen diese immer wieder um größere und kleinere Beträge und feuern im Winter die Hälfte gleich wieder, um Kosten zu sparen. Die jungen Menschen werden angehalten, 10 Tage hintereinander zu arbeiten, von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang im Wald zu stehen, und oft wird z.B. das Fahrgeld nicht bezahlt, auch nicht wenn sie plötzlich von Thüringen nach Baden-Württemberg gerufen werden.

Für solche Firmen mit solch boshaften Unternehmern hilft das obige eben nicht. Da helfen nur die richtigen Zuschlagskriterien!

Der Landeswald wurde früher von den Landesbediensteten beplant. Die neuen Dienstleistungsfirmen sind eine für den Forstsektor neue strukturelle Entwicklung, die kritisch beobachtet werden sollte. Kein anderer Hochschulabsolvent würde sich für solche Jobs hergeben, wie sie durch die Vergabe öffentlicher Gelder an Dritte momentan entstehen. Im Endeffekt mindert das nur weiter den Wert eines Forststudiums und des Forstsektors, wenn jemand, der 5 Jahre an der TU München studiert hat, anschließend weniger verdient als seine Freundin, die eine 3-jährige bezahlte Ausbildung hinter sich hat und außerdem sklavisch 5 oder gar 10 Tage lang überhaupt kein Privatleben hat.

 

 

28. Februar 2019 | FMH
Bedarf es dazu eines Gesetzes?

Das sollte wohl selbstverständlich sein.