Verfassungsänderung – Integration

Entwurf vom 23. September 2020
Eingebracht durch CDU-Fraktion
Federführender Ausschuss Verfassungsausschuss
Die Diskussion ist seit dem 04.12.2020 abgeschlossen
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Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU (Drucksache 7/1629) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend können Sie Ihre Meinung zu dem Gesetzentwurf im Hinblick auf den Themenkomplex „Integration“ abgeben, mit dem sich der Verfassungsausschuss derzeit befasst. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Verfassungsausschusses nehmen.

Diskutieren Sie mit!

Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten hier in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.

Information zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen der Fraktion der CDU vom 23. September 2020 - Themenkomplex „Integration“

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion der CDU zur Änderung der Thüringer Verfassung vom 23. September 2020 soll die Thüringer Verfassung (ThürVerf) um weitere Staatszielbestimmungen ergänzt und Regelungen zur Stärkung von Gleichheitsrechten aufgenommen werden. Nach Artikel 43 ThürVerf hat der Freistaat die Pflicht, nach seinen Kräften und im Rahmen seiner Zuständigkeiten die Verwirklichung der in der Thüringer Verfassung niedergelegten Staatsziele anzustreben und sein Handeln danach auszurichten.

Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU sieht u. a. mit einem neuen Artikel 41d ThürVerf vor, die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und Maßgaben zur Integration von Menschen, die sich rechtmäßig auf Dauer im Freistaat aufhalten, als Staatsziel in der Verfassung zu verankern. Dazu soll ausdrücklich festgeschrieben werden, dass das Land und seine Gebietskörperschaften den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft in Thüringen auf Basis der freiheitlichen demokratischen Grundordnung fördern. Weiterhin soll die Integration von rechtmäßig auf Dauer in Thüringen lebenden Menschen mit Migrationshintergrund Aufgabe des Landes und seiner Gebietskörperschaften werden. Dazu sollen sie die Identifikation mit der Verfassungs- und Rechtsordnung, mit den ihr zugrundeliegenden Werten und den sich aus ihr ergebenden Normen des Zusammenlebens, die Vermittlung der deutschen Sprache und Kultur und die Verbundenheit mit Thüringen und Deutschland, den umfassenden Zugang zum Bildungssystem, zur Aus- und Weiterbildung und zum Arbeitsmarkt sowie die gesellschaftliche Teilhabe fördern. Darüber hinaus sollen das Land und seine Gebietskörperschaften Möglichkeiten der politischen Mitgestaltung fördern; der Genuss und die Ausübung der Bürgerrechte sollen deutschen Staatsangehörigen und Unionsbürgern, soweit sie diesen gleichgestellt sind, vorbehalten bleiben. Wegen der Einzelheiten wird auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung der Regelungen in der Drucksache 7/1629 verwiesen.

Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU wurde in der 25. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 01.10.2020 erstmals beraten und an den Verfassungsausschuss überwiesen. Der Verfassungsausschuss des Thüringer Landtags gibt Ihnen hiermit, zunächst beschränkt auf den Themenkomplex „Integration“, die Gelegenheit zur Stellungnahme zum o. g. Gesetzentwurf.

Frage

Welche Auffassung vertreten Sie zur geplanten zusätzlichen Verankerung der Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der Integration als Staatsziel in der Thüringer Verfassung durch den o. g. Gesetzentwurf (Drucksache 7/1629)? Haben Sie Anmerkungen zur beabsichtigten Regelung?