Gesetz zum MDR-Staatsvertrag

Entwurf vom 19. Januar 2021
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Ausschuss für Europa, Kultur und Medien
Die Diskussion ist seit dem 12.03.2021 abgeschlossen
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Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 7/2555) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend können Sie Ihre Meinung zu dem Gesetzentwurf abgeben, mit dem sich der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien derzeit befasst. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien nehmen.

Diskutieren Sie mit!

Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten hier in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.

Information zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung eines Thüringer Gesetzes zu dem Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) vom 19.01.2021 – Drucksache 7/2555 –

Durch das vorliegende Gesetz soll der neue Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) in das Thüringer Landesrecht transformiert werden. Damit soll der seit dem Jahr 1991 bestehende Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) komplett neu gefasst und insbesondere vor dem Hintergrund der technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen modernisiert werden. Zudem soll der Staatsvertrag an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 2014 zum ZDF-Staatsvertrag angepasst und die Aufsichtsgremien sowie die Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks am Gebot der Vielfalt und der Staatsferne ausgerichtet werden. Die Aufsichtsgremien sollen künftig nur noch zu einem Drittel aus staatlichen und staatsnahen Mitgliedern bestehen. Ferner soll u. a. die Zusammensetzung des Rundfunkrates dahin gehend angepasst werden, dass die Zahl der Arbeitgebervertreter im Rundfunkrat verringert und die der Arbeitnehmervertreter erhöht wird. Durch die funktionale Zuordnung der Handwerksverbände und der Industrie- und Handelskammer zur Arbeitgeberseite soll eine Angleichung beider Seiten erreicht werden. Darüber hinaus sollen die Benennungen von Funktionsbezeichnungen im Staatsvertrag künftig in weiblicher und männlicher Form geführt werden. Wegen der Einzelheiten wird auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung der einzelnen Regelungen in der Drucksache 7/2555 verwiesen.

Die Transformation des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) in Landesrecht bedarf gemäß Artikel 77 Absatz 2 der Thüringer Verfassung der Zustimmung des Landtags. Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung vom 19. Januar 2021, der die Zustimmung des Landtags zum o. g. Staatsvertrag zum Gegenstand hat, wurde in der Plenarsitzung am 5. Februar 2021 erstmals beraten und an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen.

Welche Auffassung vertreten Sie zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 7/2555? Sollte der Staatsvertrag Ihrer Meinung nach im Ganzen abgelehnt oder sollte diesem insgesamt zugestimmt werden?

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MDR-Staatsvertrag