Gesetz zum MDR-Staatsvertrag
Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 7/2555) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend können Sie Ihre Meinung zu dem Gesetzentwurf abgeben, mit dem sich der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien derzeit befasst. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien nehmen.
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Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten hier in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
Information zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung eines Thüringer Gesetzes zu dem Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) vom 19.01.2021 – Drucksache 7/2555 –
Durch das vorliegende Gesetz soll der neue Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) in das Thüringer Landesrecht transformiert werden. Damit soll der seit dem Jahr 1991 bestehende Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) komplett neu gefasst und insbesondere vor dem Hintergrund der technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen modernisiert werden. Zudem soll der Staatsvertrag an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 2014 zum ZDF-Staatsvertrag angepasst und die Aufsichtsgremien sowie die Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks am Gebot der Vielfalt und der Staatsferne ausgerichtet werden. Die Aufsichtsgremien sollen künftig nur noch zu einem Drittel aus staatlichen und staatsnahen Mitgliedern bestehen. Ferner soll u. a. die Zusammensetzung des Rundfunkrates dahin gehend angepasst werden, dass die Zahl der Arbeitgebervertreter im Rundfunkrat verringert und die der Arbeitnehmervertreter erhöht wird. Durch die funktionale Zuordnung der Handwerksverbände und der Industrie- und Handelskammer zur Arbeitgeberseite soll eine Angleichung beider Seiten erreicht werden. Darüber hinaus sollen die Benennungen von Funktionsbezeichnungen im Staatsvertrag künftig in weiblicher und männlicher Form geführt werden. Wegen der Einzelheiten wird auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung der einzelnen Regelungen in der Drucksache 7/2555 verwiesen.
Die Transformation des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) in Landesrecht bedarf gemäß Artikel 77 Absatz 2 der Thüringer Verfassung der Zustimmung des Landtags. Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung vom 19. Januar 2021, der die Zustimmung des Landtags zum o. g. Staatsvertrag zum Gegenstand hat, wurde in der Plenarsitzung am 5. Februar 2021 erstmals beraten und an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen.
Themenbezogene Downloads
Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) vom 19.01.2021456.51 KB Drucksache 7/2600: Entschließungsantrag der Fraktion der CDU129.86 KB Drucksache 7/2656: Entschließungsantrag der Fraktion der FDP152.33 KB
Themenbezogene Links
Verfassung des Freistaats Thüringen vom 25. Oktober 1993
Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) vom 25. Jun…
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 2014 – 1 BvF 1/11 –
Homepage des Thüringer Landtags: Ausschuss für Europa, Kultur und Medien