Wie bewerten Sie die vorgeschlagenen Änderungen am Thüringer Rettungsdienstgesetz?

Gesetzliche Verankerung neuer Möglichkeiten für eine bessere Notfallversorgung

Entwurf vom 19. April 2023
Eingebracht durch Mehrere Initiatoren
Federführender Ausschuss Innen- und Kommunalausschuss
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Die Diskussion ist noch bis zum 16.06.2023 aktiv

 

Zurzeit berät der Innen- und Kommunalausschuss drei Entwürfe eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes; der Gruppe der FDP (Beschleunigte Digitalisierung der Notfallversorgung in Drucksache 7/7394), der Fraktion der CDU (Einführung Thüringer Telenotarzt in Drucksache 7/7450) sowie der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (in Drucksache 7/7780). Nachfolgend können Sie die Gesetzentwürfe kommentieren.

 

Diskutieren Sie mit!

Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Innen- und Kommunalausschusses nehmen und auf Ihnen wichtige Gesichtspunkte hinweisen.

Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden: hier 

Wie bewerten Sie die vorgeschlagenen Änderungen am Thüringer Rettungsdienstgesetz?

Vorgeschlagen werden ein Telenotarztsystem, eine smartphonebasierte Ersthelferalarmierung, ein digitalisiertes Betten- und Behandlungskapazitätsmodul, eine Kostenübernahme, wenn Notfallsanitäter die C1-Führerscheinerweiterung erwerben, die Schaffung einer zentralen Lehrleitstelle sowie die Aufnahme einer gesetzlichen Experimentierklausel.

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