Wie bewerten Sie die vorgeschlagenen Änderungen am Thüringer Rettungsdienstgesetz?
Gesetzliche Verankerung neuer Möglichkeiten für eine bessere Notfallversorgung
Zurzeit berät der Innen- und Kommunalausschuss drei Entwürfe eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes; der Gruppe der FDP (Beschleunigte Digitalisierung der Notfallversorgung in Drucksache 7/7394), der Fraktion der CDU (Einführung Thüringer Telenotarzt in Drucksache 7/7450) sowie der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (in Drucksache 7/7780). Nachfolgend können Sie die Gesetzentwürfe kommentieren.
Diskutieren Sie mit!
Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Innen- und Kommunalausschusses nehmen und auf Ihnen wichtige Gesichtspunkte hinweisen.
Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden: hier
Wie bewerten Sie die vorgeschlagenen Änderungen am Thüringer Rettungsdienstgesetz?
Vorgeschlagen werden ein Telenotarztsystem, eine smartphonebasierte Ersthelferalarmierung, ein digitalisiertes Betten- und Behandlungskapazitätsmodul, eine Kostenübernahme, wenn Notfallsanitäter die C1-Führerscheinerweiterung erwerben, die Schaffung einer zentralen Lehrleitstelle sowie die Aufnahme einer gesetzlichen Experimentierklausel.