Aufhebung der Straßenausbaubeiträge

Entwurf vom 30. April 2019
Eingebracht durch Mehrere Initiatoren
Federführender Ausschuss Innen- und Kommunalausschuss
Die Diskussion ist seit dem 21.06.2019 archiviert
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Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Zehnten Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Aufhebung der Straßenausbaubeiträge – vom 30. April 2019 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend können Sie Ihre Meinung zu dem Gesetzentwurf abgeben, mit dem sich der Innen- und Kommunalausschuss derzeit befasst. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Innen- und Kommunalausschusses nehmen.

Diskutieren Sie mit!

Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Anzuhörenden hier in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.

Informationen zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Zehnten Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Aufhebung der Straßenausbaubeiträge

Mit dem vorliegenden Änderungsgesetz des Thüringer Kommunalabgabengesetzes sollen die Straßenausbaubeiträge mit Wirkung zum 1. Januar 2019 abgeschafft werden. Hierzu soll in dem Gesetzentwurf geregelt werden, dass für gemeindliche Straßenausbaumaßnahmen einschließlich der Investitionsmaßnahmen für Straßenbeleuchtung keine Beiträge mehr erhoben werden dürfen. Davon werden sämtliche Maßnahmen der Erweiterung, Verbesserung oder Erneuerung von gemeindlichen Straßen sowie Teileinrichtungen der Straßen umfasst.

Nach dem Gesetzentwurf dürfen die Gemeinden die Straßenausbaubeiträge, bei denen die sachliche Beitragspflicht ab dem 1. Januar 2019 entstehen würde, nicht mehr erheben. Falls für diesen Zeitraum Beiträge bereits gezahlt oder vereinnahmt wurden, sollen die Gemeinden auch verpflichtet werden, diese zurückzuzahlen. Für alle Straßenausbaumaßnahmen, bei denen die sachlichen Beitragspflichten bis einschließlich 31. Dezember 2018 entstanden sind, soll allerdings noch die bisherige Rechtslage Anwendung finden. Das Land soll für zukünftige Straßenausbaumaßnahmen und solche Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2019 begonnen wurden, Ausgleichszahlungen an die Gemeinden leisten. Dazu sollen die Gemeinden für ihre jeweilige Straßenausbaumaßnahme auf Antrag einen nach der Verkehrsbedeutung der Straße sowie der einzelnen Teileinrichtungen pauschalierten prozentualen Anteil an den tatsächlichen Investitionskosten erhalten.

Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch bleibt hingegen auch nach dem Änderungsgesetz bestehen. Demnach werden weiterhin bei der erstmaligen Herstellung einer Erschließungsanlage Beiträge erhoben.

Der Gesetzentwurf in Drucksache 6/7139 wurde in der 146. Plenarsitzung am 9. Mai 2019 erstmals beraten und federführend an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Wegen der Einzelheiten wird auf den Auszug des Plenarprotokolls der 146. Sitzung des Thüringer Landtags verwiesen.

Welche grundsätzliche Auffassung vertreten Sie zu diesem Gesetzentwurf und welche Hinweise haben Sie zu einzelnen Bestimmungen?

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