Nationales Naturmonument und Grünes Band Thüringen
Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz über das Nationale Naturmonument „Grünes Band Thüringen“ (Drucksache 6/4464) vom 13. September 2017 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz nehmen.
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Verlauf der weiteren parlamentarischen Beratungen
Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer, bis zum 7. Januar 2018 konnten Sie Ihre Meinung zu dem Gesetzentwurf darlegen. Den weiteren Beratungsverlauf zu dem Gesetzentwurf können Sie in der Parlamentsdokumentation auf der Internetseite des Thüringer Landtags unter folgendem Link einsehen: http://www.parldok.thueringen.de/ParlDok/vorgaenge/64115/1.
Informationen zum Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz über das Nationale Naturmonument „Grünes Band Thüringen“
§ 24 Absatz 4 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ermöglicht die Ausweisung von Gebieten als „Nationales Naturmonument“, die aus „wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen und wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit von herausragender Bedeutung sind“ und daher den gleichen Schutzbestimmungen wie ein Naturschutzgebiet unterliegen sollen.
Das Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft (ThürNatG) enthält bisher keine Regelung zur Ausweisung eines Nationalen Naturmonuments. Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung über das Nationale Naturmonument „Grünes Band Thüringen“ soll auf der Grundlage des § 24 Absatz 4 Satz 1 BNatSchG eine Regelung für das Gebiet zwischen der Thüringer Landesgrenze und dem Kolonnenweg geschaffen werden, das als „Grünes Band Thüringen“ wegen seiner historischen und landeskundlichen Bedeutung unter besonderen Schutz gestellt werden soll. Die ehemalige innerdeutsche Grenze soll nicht nur als Teil der deutschen Geschichte, sondern auch als Lebensraum für die Pflanzen- und Tierwelt erhalten bleiben. Ein Großteil des Gebietes des „Grünen Band Thüringens“ liegt bereits in der Verantwortung der Stiftung Naturschutz Thüringen. § 5 des Gesetzentwurfs sieht zur Gewährleistung einer einheitlichen Entwicklung im Sinne des Schutzzwecks die Erstellung eines Pflege-, Entwicklungs- und Informationsplans vor. Im Rahmen der Erstellung dieser Pläne sollen die für den Drittschutz erforderlichen Maßnahmen mit den Dritten - insbesondere mit den betroffenen Flurstückseigentümern - abgestimmt werden. Zur Erreichung des Schutzzwecks seien auch gemäß § 6 des Gesetzentwurfs Nutzungsverbote notwendig. Allerdings sei nach § 6 Absatz 1 Satz 3 die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zulässige, den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis folgende land- und forstwirtschaftliche sowie fischereiliche Nutzung weiterhin erlaubt. Durch den Gesetzentwurf sollen für die betroffenen Gemeinden über die bestehenden Verpflichtungen hinaus grundsätzlich keine weiteren Kosten entstehen. Die Landesregierung erhofft sich vielmehr einen Imagegewinn und damit verbundene Mehreinnahmen durch den Tourismus.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 6/4464 wurde in der 95. Plenarsitzung am 28. September 2017 erstmals beraten und an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz überwiesen. Wegen der Einzelheiten wird auf den Auszug des Plenarprotokolls der 95. Sitzung des Thüringer Landtags verwiesen.
Ergänzend wird auf die parlamentarische Beratung eines Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU in Drucksache 6/3112 – der nicht Bestandteil dieses Diskussionsforum ist – hingewiesen, der in der 69. Plenarsitzung am 8. Dezember 2016 erstmals beraten und ebenfalls an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz überwiesen wurde. Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab analog zur bundesgesetzlichen Regelung Objekte in Thüringen, die von herausragender landeskundlicher und gleichzeitig wissenschaftlicher Bedeutung sind, im Wege einer Rechtsverordnung in die Schutzkategorie eines Nationalen Naturmonuments eingeordnet und entsprechend unter Schutz gestellt werden können.
Themenbezogene Downloads
Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz über das Nationale Naturmonument „Grünes Band Thüringen“ vom 13. 09.20171.87 MB Auszug des Plenarprotokolls der 95. Sitzung des Thüringer Landtags vom 28.09.2017 (Seiten 70 bis 95)79.89 KB Gesetzentwurf der Fraktion der CDU zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes f. Natur u. Landschaft vom 30.11.2016387.68 KB Auszug des Plenarprotokolls der 69. Sitzung des Thüringer Landtags vom 08.12.2016 (Seiten 5818 bis 5838)105.17 KB Schutzgebietskarte als PDF-Datei mit Verlinkung zu den 854 Kartenblättern (Achtung, umfangreiche Datei!)470.62 KB Zuschrift 6/1376 Stellungnahme der vier Thüringer Grenzmuseen 343.31 KB Zuschrift 6/1419 Stellungnahme Bundesamt für Naturschutz1.32 MB Zuschrift 6/1402 Stellungnahme BUND Thüringen1.43 MB Zuschrift 6/1389 Stellungnahme Zweckverband Naturschutzgroßprojekt Grünes Band1.5 MB Zuschrift 6/1404 Stellungnahme des Landesjagdverband Thüringen e. V. 1.46 MB Zuschrift 6/1607 Stellungnahme der Gemeinde Frankenblick 1.83 MB Zuschrift 6/1629 Stellungnahme Stadt Gräfenthal636.47 KB Zuschrift 6/1689 Stellungnahme Gemeinde Gerstungen 1.44 MB Zuschrift 6/1654 Stellungnahme Landratsamt Hildburghausen1.03 MB Zuschrift 6/1653 Stellungnahme Stadt Geisa 2.73 MB Zuschrift 6/1706 Stellungnahme Gemeinde Hellingen 703.64 KB Zuschrift 6/1702 Stellungnahme Gemeinde Wahlhausen (VG Hanstein-Rusteberg)380.97 KB Zuschrift 6/1701 Stellungnahme Stadt Eisenach 403.23 KB Zuschrift 6/1700 Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Fachbereich Bau und Umwelt 277.94 KB Zuschrift 6/1698 Gemeinde Freienhagen 70.58 KB Zuschrift 6/1683 Gemeinde Probstzella 1.71 MB Zuschrift 6/1714 Stellungnahme der Stadtverwaltung Meiningen204.93 KB
1. Wie bewerten Sie die Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument und welche Chancen und Risiken verbinden Sie damit?
2. Befürchten Sie durch die Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument Nutzungseinschränkungen für Land- und Forstwirtschaft und für die Jagd und wenn ja, welche?
3. Sind für Sie die strengen Verbote der Nutzung, Befahrung und Betretung der unter Schutz zu stellenden Flächen des „Grünen Bandes“ gerechtfertigt oder erwarten Sie dadurch eine Beschränkung Ihrer Tätigkeiten?
4. Sind für Sie die Folgen aus der Unterschutzstellung des „Grünen Bandes“ als Nationales Naturmonument (z.B. Kosten und Einschränkungen für Bürger, Kommunen, Behörden, Tourismus, Bewirtschaftung) im Gesetzentwurf hinreichend ersichtlich?
5. Die für die Ausweisung des Grünen Bandes vorgesehenen Flächen sind naturschutzrechtlich bereits mit verschieden hohem Schutzstatus ausgewiesen*. Reicht dieser Schutz Ihrer Meinung nach aus und sehen Sie hier weiteren Handlungsbedarf?
* (ca. 50 % sind Teile von Biosphärenreservaten und Naturparks oder ausgewiesene Fauna-Flora-Habitat-Gebiete, Landschaftsschutzgebiete bzw. Geschützte Landschaftsbestandteile) -