Neustrukturierung der Familienförderung

Entwurf vom 14. September 2018
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit
Die Diskussion ist seit dem 20.11.2018 archiviert
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Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur Neustrukturierung der Familienförderung und zu Änderungen bei Stiftungen vom 14.09.2018 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit nehmen.

Diskutieren Sie mit!

Verlauf der weiteren parlamentarischen Beratungen

Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer, bis zum 20. November 2018 konnten Sie Ihre Meinung zu dem Gesetzentwurf darlegen. Den weiteren Beratungsverlauf zu dem Gesetzentwurf können Sie in der Parlamentsdokumentation auf der Internetseite des Thüringer Landtags unter folgendem Link einsehen: http://www.parldok.thueringen.de/ParlDok/vorgaenge/68330/1.

Informationen zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur Neustrukturierung der Familienförderung und zu Änderungen bei Stiftungen

Der Gesetzentwurf soll die Familienförderung in Thüringen auf kommunaler und auf Landesebene neu regeln. Das vorgelegte Artikelgesetz beinhaltet zunächst die Aufhebung der im Jahre 2006 errichteten Stiftung „FamilienSinn“. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass der Landesrechnungshof die Stiftung in der Vergangenheit mehrfach beanstandet und die Aufhebung empfohlen hatte. Diese Stiftung wurde mit dem Gesetz über die Errichtung der Stiftung „FamilienSinn“ und die Förderung der „Thüringer Stiftung HandinHand – Hilfe für Kinder, Schwangere und Familien in Not“ ursprünglich errichtet, um Maßnahmen und Einrichtungen zu fördern, die insbesondere der Unterstützung von Ehe und Familie in sozialer, politischer und kultureller Hinsicht, sowie der Beratung von Schwangeren und Familien in schwierigen Situationen dienen.

Bestandteil des geplanten Gesetzes ist zudem ein Familienförderungssicherungsgesetz, in dem die weitere Förderung der „Thüringer Stiftung HandinHand – Hilfe für Kinder, Schwangere und Familien in Not“ sowie die Errichtung des neuen Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ verankert werden soll. Das Landesprogramm soll Mittel an die Landkreise und kreisfreien Städte zuweisen, um diese unter anderem bei der Entwicklung und Planung von örtlichen Familienzentren, Seniorenbeauftragten und Frauenzentren zu fördern. Die konkrete Umsetzung dieses Programms wird in einer Förderrichtlinie erfolgen.

Der Gesetzentwurf beinhaltet darüber hinaus auch die Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen, da die Stiftung neben der Förderung aus eigenen Erträgen künftig auch die bisher von der Kulturabteilung des für Kultur zuständigen Ministeriums verausgabten Landesfördermittel für Projekte und Stipendien der zeitgenössischen Kultur und Kunst vergeben soll. Diesem Aufgabenzuwachs wird durch die entsprechende strukturelle Veränderung der Stiftung sowie der neuen Zuordnung von Entscheidungsstrukturen Rechnung getragen.

Der Gesetzentwurf in Drucksache 6/6150 wurde in der 127. Plenarsitzung am 26. September 2018 erstmals beraten und federführend an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen. Wegen der Einzelheiten wird auf den Auszug des Plenarprotokolls der 127. Sitzung des Thüringer Landtags verwiesen.

Frage 1

Wie beurteilen Sie die geplante Neuordnung der Zuständigkeiten für die Familienförderung im Rahmen des Landesprogramms „solidarisches Zusammenleben der Generationen" und der damit einhergehenden Ausweitung der Landesförderung für die Kommunen?

Frage 2

Wie beurteilen Sie die geplante Einführung eines vielfältigen Familienbegriffs als Grundlage einer modernen Familienpolitik?

Frage 3

Welche familienpolitischen Schwerpunkte sollten künftig in Thüringen gesetzt werden?

Frage 4

Welche Unterstützungsangebote für Familien sollte es in allen Regionen Thüringens geben und bei welchen sollten die Kommunen entscheiden, ob sie diese vorhalten?

Frage 5

Wie schätzen Sie die Auswirkungen der geplanten Änderungen auf die künftige Arbeit der beiden Kulturstiftungen ein?

Frage 6

Wie wird die verstärkte Ausrichtung der Kulturstiftung des Freistaates Thüringen auf den Bereich der zeitgenössischen Kunst und Kultur gesehen?

Frage 7

Wie schätzen Sie die Auswirkungen der Übertragung der Fördermittel von der Kulturabteilung der Thüringer Staatskanzlei auf die Kulturstiftung des Freistaates Thüringen für die Kulturlandschaft ein?

Frage 8

Wie schätzen Sie die Auswirkungen der geplanten Änderungen bei der Zusammensetzung des Stiftungsrates der Kulturstiftung des Freistaates Thüringen ein?