Thüringer Gesetz zur Dualen Hochschule

Entwurf vom 11. Februar 2016
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft
Die Diskussion ist seit dem 14.04.2016 archiviert
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Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum vom 11. Februar 2016 (Drucksache 6/1744) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Wirtschaft und Wissenschaft nehmen.

Thüringer Gesetz zur Dualen Hochschule Gera-Eisenach

Stellungnahmen von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen der Anhörung0

Der Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft hat in seiner 16. Sitzung am 25. Februar 2016 beschlossen, ein Anhörungsverfahren durchzuführen und die diesbezüglich von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen eingereichten Stellungnahmen im Diskussionsforum des Thüringer Landtags zur Verfügung zu stellen. Auf die Zuschriften können Sie auch in Ihren Beiträgen zu den einzelnen Fragen im Forum Bezug nehmen.

Im Folgenden finden Sie die verfügbaren Stellungnahmen:

- Zuschrift 6/395 Wirtschaftsverband Ostthüringen e. V. vom 24.03.2016 (PDF, nicht barrierfrei)

- Zuschrift 6/409 Studenten-Förderverein Gera e. V. vom 04.04.2016 (PDF, nicht barrierfrei)

- Zuschrift 6/410 Oberbürgermeisterin der Stadt Gera vom 04.04.2016 (PDF, nicht barrierfrei)

- Zuschrift 6/428 Linksjugend ('solid) Thüringen vom 06.04.2016 (PDF, nicht barrierfrei)

- Zuschrift 6/429 Die Familienunternehmer ASU vom 06.04.2016 (PDF, nicht barrierfrei)

- Zuschrift 6/430 Grüne Jugend Thüringen vom 07.04.2016 (PDF, nicht barrierfrei)

- Zuschrift 6/438 Studierendenvertretung Berufsakademie Thüringen vom 07.04.2016 (PDF, nicht barrierfrei)

- Zuschrift 6/439 Thüringer Landesrektorenkonferenz vom 07.04.2016 (PDF, nicht barrierfrei)

- Zuschrift 6/444 GEW Thüringen vom 07.04.2016 (PDF, nicht barrierfrei)

- Zuschrift 6/455 KTS - Konferenz Thüringer Studierendenschaften vom 09.04.2016 (PDF, nicht barrierfrei)

- Vorlage 6/1142 Thüringer Rechnungshof vom 06.04.2016 (PDF, nicht barrierfrei)

Wie wird die bisherige Entwicklung der Staatlichen Studienakademie mit ihren Berufsakademien in Gera und Eisenach bewertet?

Wie beurteilen Sie die zukünftige personelle, sächliche und räumliche Ausstattung der Dualen Hochschule?

Wie beurteilen Sie den gesetzlichen Rahmen für die Ausbildungsstandards an der Dualen Hochschule?

Wie bewerten Sie die Umwandlung der Berufsakademien Gera und Eisenach zur Dualen Hochschule hinsichtlich der Attraktivität der dort erzielten Studienabschlüsse?

Wie beurteilen Sie das Ausbildungskonzept der Dualen Hochschule hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung des Qualifizierungsbedarfs auf dem Arbeitsmarkt?

Wie beurteilen Sie vor dem Hintergrund der speziellen Studiengangstruktur an der Dualen Hochschule die Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Studium und Familie sowie den Zugang zum Studium von Menschen mit Behinderung aus gleichstellungs- und inkl

Wie beurteilen Sie die vorgesehene Gremienstruktur und -besetzung an der zu errichtenden Dualen Hochschule mit Blick auf demokratische Entscheidungsstrukturen?

Thüringer Gesetz zur Dualen Hochschule Gera-Eisenach

Die bereits existierenden staatlichen Studienakademien in Gera und Eisenach ermöglichen den Auszubildenden berufliche und akademische Bildung miteinander zu verbinden. Auf diese Weise erfolgt eine praxisorientierte und effiziente Ausbildung. Wenngleich die Studienakademien eine wichtige Funktion in dem regionalen Ausbildungs- und Beschäftigungssystem erfüllen, stehen sie zu dualen Bildungsangeboten in anderen Bundesländern in unmittelbarer Konkurrenz. Im direkten Vergleich werden insbesondere in der Anerkennung und Akzeptanz der Abschlüsse der staatlichen Studienakademien Gera und Eisenach im Wirtschafts- und Dienstleistungsbereich Defizite sichtbar. Darüber hinaus gestaltet sich die Gewinnung sowohl von qualifiziertem Personal als auch geeigneten Bewerbern als schwierig. Der Wissenschaftsrat hat zudem darauf hingewiesen, dass hinsichtlich des Verhältnisses von hauptamtlichen Dozenten und Lehrbeauftragten Anpassungsbedarf besteht.

In ihrer Gesetzbegründung führt die Landesregierung des Weiteren aus, dass das Gesetz einen unmittelbaren Beitrag zur Weiterentwicklung des Thüringer Hochschulsystems leiste. Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur Dualen Hochschule trage zu einer Beseitigung der angesprochenen Defizite der staatlichen Studienakademien in Gera und Eisenach bei und erhöhe maßgeblich die Attraktivität des dualen Studiums in Thüringen. Ziel ist es einen hochschul- und wirtschaftspolitischen Impuls für diese Form der hochschulischen Ausbildung zu setzen.

Die Landesregierung führt zudem aus, dass die Beibehaltung des derzeitigen Status der Staatlichen Studienakademie als Anstalt des öffentlichen Rechts mit den Berufsakademien als Studienabteilung außerhalb des Thüringer Hochschulgesetzes vom 21. Dezember 2006 (GVBl. S. 601) weder die Gewinnung qualifizierten Personals noch die Anerkennung der Studienabschlüsse ermögliche. Mithin sei der Erlass des Thüringer Gesetzes zur Dualen Hochschule zwingend geboten um die angesprochenen Defizite zu beseitigen. Das Gesetz sieht vor, dass die Berufsakademien in Gera und Eisenach zu einer Dualen Hochschule Gera-Eisenach mit Sitz in Gera zusammengefasst werden. Sie wird als rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts und zugleich staatliche Einrichtung errichtet. Die Entwicklung, das Angebot und die Umsetzung dualer praxisintegrierender Bachelorstudiengänge sollen nach dem Modell der bisherigen staatlichen Studienakademien in Zusammenarbeit mit den Praxispartnern erfolgen. Neu soll hingegen die Beteiligung bei der Entwicklung und Umsetzung von berufsbegleitenden Masterstudiengängen an kooperierenden Hochschulen hinzukommen. Dies ermögliche eine länderübergreifende Kooperation mit anderen dualen Ausbildungseinrichtungen. Weiterhin sollen, abgestimmt auf das Fächerangebot, Weiterbildungsmöglichkeiten eingerichtet werden. Ebenso werde die Option geschaffen, drittmittelfinanzierte Forschungsprojekte durchzuführen. Indem das Personal als Personal des Landes überführt und die Stellen der bislang im Angestelltenverhältnis beschäftigten hauptberuflichen Dozenten, des Leiters der Staatlichen Studienakademien sowie der Leiterin der Verwaltung als Beamtenstellen ausgebracht werden, könne die Gewinnung qualifizierten Personals sicher gestellt werden. Dies trage zu der angestrebten Gleichstellung der Hochschule Gera-Eisenach zu den übrigen Thüringer Hochschulen bei.

Im Zuge der Einführung des Thüringer Gesetzes zur Dualen Hochschule sollen zugleich weitere notwendig werdende Anpassungen in einzelnen Bestimmungen des Thüringer Hochschulgesetzes vorgenommen werden.

Der Gesetzentwurf wurde in der 43. Plenarsitzung am 25. Februar 2016 erstmals beraten und federführend an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft überwiesen. Wegen der Einzelheiten wird auf den Auszug des Plenarprotokolls der 43. Sitzung des Thüringer Landtags verwiesen.