Thüringer UVP-Gesetz

Entwurf vom 14. Mai 2013
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz
Die Diskussion ist seit dem 23.09.2013 archiviert
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Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer UVP-Gesetzes (Drucksache 5/6071) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz derzeit befasst. Sie können hierzu Ihre Meinung abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz nehmen.

Diskutieren Sie mit!

Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt

Das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer UVP-Gesetzes vom 02.12.2013 ist nunmehr im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 11 vom 19.12.2013, S. 321 - 325 verkündet sowie im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 1 vom 19.02.2014, S. 12 berichtigt worden.

Gesetzesbeschluss

Der Thüringer Landtag beschloss in seiner 134. Sitzung am 20.11.2013, den Gesetzentwurf der Landesregierung anzunehmen. Die Änderungsanträge der Fraktionen DIE LINKE (Drucksache 5/6926) sowie der Fraktion der FDP (Drucksache 5/6925) wurden jeweils abgelehnt. Damit tritt das Erste Gesetz zur Änderung des UVP-Gesetzes einen Tag nach seiner Verkündung im Gesetzes- und Verordnungsblatt in Kraft.

Zweite Beratung des Plenums am 20.11.2013

Am 20.11.2013 fand die zweite Beratung des Plenums zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung statt.

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz und Änderungsanträge zu dieser Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz empfiehlt dem Plenum des Thüringer Landtags, den Gesetzentwurf anzunehmen. Hierzu wird auf die Drucksache 5/6911 (Beschlussempfehlung (PDF)) verwiesen.

Zu dieser Beschlussempfehlung haben die Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/6926 (PDF) sowie die Fraktion der FDP in der Drucksache 5/6925 (PDF) jeweils einen Änderungsantrag vorgelegt.

Ende der Online-Diskussion

Der Gesetzentwurf der Landesregierung vom 13. Mai 2013 (Drucksache 5/6071) wurde nach Maßgabe des Beschlusses des Ausschusses für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz vom 14. Juni 2013 am 25. Juni 2013 zum Zwecke der Bürgerbeteiligung auf die Internetseite des Diskussionsforums des Thüringer Landtags gestellt. Bis zum 22. September 2013, 24:00 Uhr, konnten Sie Ihre Meinung zu dem Gesetzentwurf darlegen.

Gesetzentwurf der Landesregierung zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer UVP-Gesetzes

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein gesetzlich geregeltes Prüfungsverfahren, mit dem die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt im Vorfeld der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens festgestellt und so früh wie möglich berücksichtigt werden. Im UVP-Gesetz wird genau geregelt, für welche Vorhaben eine UVP-Pflicht besteht. Der Gesetzentwurf der Landesregierung ändert nunmehr den Katalog der UVP-pflichtigen Vorhaben.

Wegen der Einzelheiten wird auf das Vorblatt sowie die Begründung zum Gesetzentwurf (Drucksache 5/6071) verwiesen.

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer UVP-Gesetzes

1. Anwendungsbereich des UVP-Gesetzes - Einleitung

§ 3 Absatz 1 des Thüringer Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes bestimmt, für welche Vorhaben das UVP-Gesetz anwendbar ist. Hierzu wird bereits nach der geltenden Rechtslage auf die Anlage 1 des Gesetzes verwiesen, aus der sich die UVP-pflichtigen Vorhaben ergeben. Die bisher gültige Anlage 1 können Sie hier herunterladen. Sie soll nunmehr geändert werden. Diese neu gefasste Anlage 1 können Sie hier herunterladen.

1 a Anwendungsbereich des UVP-Gesetzes

a) Sind Sie der Meinung, dass der Anwendungsbereich in der neu gefassten Anlage 1 zutreffend erfasst ist? Wie bewerten Sie die zugeordneten Festlegungen, dass die einzelnen Anwendungsbereiche einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls (A), einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls (S) oder einer generellen UVP-Pflicht (X) unterliegen? Sollten an der vorgeschlagenen Zuordnung Änderungen vorgenommen werden? Wenn ja, bei welchen Anwendungsbereichen?

1 b Anwendungsbereich des UVP-Gesetzes

b) Fehlen aus Ihrer Sicht Vorhaben, die in den Katalog der neu gefassten Anlage 1 aufzunehmen sind?

1 c Anwendungsbereich des UVP-Gesetzes

c) Sollten Vorhaben, die dem Bergrecht zuzuordnen sind, insgesamt und speziell Vorhaben zum Aufsuchen und Gewinnen von unkonventionellen Erdgas („fracking“) in die Liste der UVP-pflichtigen Vorhaben aufgenommen werden?

Fracking im Regelungsbereich UVP
fracking
"fracking"

2. Gesetzentwurf für Träger von Vorhaben gut verständlich und einfach anwendbar?

Sind Sie der Meinung, dass der Gesetzentwurf für Träger von Vorhaben gut verständlich und einfach anwendbar ist?

3. Vereinheitlichung bzw. Zentralisierung?

Sind Sie der Meinung, dass die Zersplitterung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung in Deutschland zwischen Bundes- und Landesebene sinnvoll ist oder würden Sie eine Vereinheitlichung bzw. Zentralisierung der Zuständigkeit befürworten?

Vereinheitlichung der Standards
Vereinheitlichung der Standards
Zentralisierung
Zentralisierung

4 a Sonstiger Regelungsbedarf

a) Inwiefern halten Sie weitere, vom Gesetzentwurf der Landesregierung erfasste Änderungen im UVP-Gesetz für erforderlich?

4 b Sonstiger Regelungsbedarf

b) Inwiefern halten Sie weitere, vom Gesetzentwurf der Landesregierung nicht erfasste Änderungen im UVP-Gesetz für erforderlich?