Vorschaltgesetz zur Gebietsreform

Entwurf vom 13. April 2016
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Innen- und Kommunalausschuss
Die Diskussion ist seit dem 02.06.2016 archiviert
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Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen vom 13. April 2016 (Drucksache 6/2000) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die Fragen, mit denen sich der Innen- und Kommunalausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Innen- und Kommunalausschusses nehmen.

Diskutieren Sie mit!

Informationen zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung zum Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung sollen die Leitvorstellungen zur Neugliederung der Landkreise, der kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden in Thüringen geregelt werden. Auf Grund der Auswirkungen der demografischen Entwicklung, der finanziellen Entwicklungen der öffentlichen Haushalte in Thüringen sowie weiterer Anpassungserfordernisse der öffentlichen Verwaltung, hält die Landesregierung die Durchführung einer Gebietsreform in Thüringen erforderlich. Der vorliegende Gesetzentwurf soll eine gesetzliche Verankerung des in dem am 22. Dezember 2015 vom Thüringer Landtag beschlossenen Leitbildes für eine Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform „Zukunftsfähiges Thüringen“ mit einer Gebietsreform verbundenen Zieles, der Bildung leistungs- und verwaltungsstarker Gebietskörperschaften, die den Herausforderungen dauerhaft gewachsen sind, darstellen. Darüber hinaus enthält er wichtige Vorgaben für die Schaffung neuer kommunaler Strukturen in Thüringen. So regelt der Gesetzentwurf u. a. künftige Mindesteinwohnerzahlen der Landkreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden, die Freiwilligkeitsphase für die Neugliederung von kreisangehörigen Gemeinden sowie die Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen und Strukturbegleithilfen. Weiterhin wird mit einer in wenigen Teilen vorgesehenen Änderung der Thüringer Kommunalordnung der Aufgaben- und Zuständigkeitskatalog der Ortsteile und Ortschaften erweitert sowie für eine Gebietsreform relevante Paragraphen in der Thüringer Kommunalordnung überarbeitet, so beispielsweise zum Verfahren zur Änderung und Auflösung von Verwaltungsgemeinschaften sowie zum Status gewählter Bürgermeister nach Auflösung bzw. Beitritt einer bisher bestehenden Gemeinde.

Der Gesetzentwurf wurde in der 47. Plenarsitzung am 21. April 2016 erstmals beraten und federführend an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Wegen der Einzelheiten wird auf den Auszug des Plenarprotokolls der 47. Sitzung des Thüringer Landtags verwiesen.

Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen

(Zuschriften) Stellungnahmen von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen der Anhörung

Der Innen- und Kommunalausschuss hat in seiner 24. Sitzung am 21. April 2016 beschlossen, ein Anhörungsverfahren durchzuführen und die diesbezüglich von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen eingereichten Stellungnahmen im Diskussionsforum des Thüringer Landtags zur Verfügung zu stellen. Auf die Zuschriften können Sie auch in Ihren Beiträgen zu den einzelnen Fragen im Forum Bezug nehmen.

Im Folgenden finden Sie die verfügbaren Stellungnahmen:

- Zuschrift 6/510 Landrat Saale-Holzland-Kreis vom 11.05.2016 (PDF, nicht barrierefrei)

- Kenntnisnahme, Herr Hagen Hultzsch vom 09.05.2016 (PDF, nicht barrierefrei)

- Zuschrift 6/523 Landratsamt Saale-Orla-Kreis vom 19.05.2016 (PDF, nicht barrierefrei)

- Zuschrift 6/551 Landratsamt Gotha vom 24.05.2016 (PDF, nicht barrierefrei)

- Zuschrift 6/555 ifo Institut, Niederlassung Dresden vom 24.05.2016 (PDF, nicht barrierefrei)

- Zuschrift 6/559 Gemeinde Hörsel vom 26.05.2016 (PDF, nicht barrierefrei)

- Zuschrift 6/573 Verwaltungsgemeinschaft Hainich-Werratal vom 30.05.2016 (PDF, nicht barrierefrei)

- Zuschrift 6/580 Verwaltungsgemeinschaft Eichsfeld-Wipperaue vom 30.05.2016 (PDF, nicht barrierefrei)

- Zuschrift 6/585 Stefan Wolf, Oberbürgermeister der Stadt Weimar vom 31.05.2016 (PDF, nicht barrierefrei)

- Zuschrift 6/590 Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt vom 01.06.2016 (PDF, nicht barrierefrei)

- Zuschrift 6/593 Verwaltungsgemeinschaft "Fahner Höhe" vom 01.06.2016 (PDF, nicht barrierefrei)

- Zuschrift 6/597 Dr. Albrecht Schröter, Oberbürgermeister der Stadt Jena vom 02.06.2016 (PDF, nicht barrierefrei)

- Zuschrift 6/600 Kommunalpolitische Vereinigung der CDU Thüringen vom 02.06.2016 (PDF, nicht barrierefrei)

- Zuschrift 6/601 Landratsamt Wartburgkreis vom 02.06.2016 (PDF, nicht barrierefrei)

- Zuschrift 6/602 SGK Thüringen vom 02.06.2016 (PDF, nicht barrierefrei)

- Zuschrift 6/604 Bürgermeister der Stadt Schmölln vom 03.06.2016 (PDF, nicht barrierefrei)

- Zuschrift 6/607 Gemeinde Nesse-Apfelstädt vom 03.06.2016 (PDF, nicht barrierefrei)

- Zuschrift 6/608 Selbstverwaltung für Thüringen e.V. vom 03.06.2016 (PDF, nicht barrierefrei)

- Zuschrift 6/612 Oberbürgermeisterin der Stadt Eisenach vom 06.06.2016 (PDF, nicht barrierefrei)

- Zuschrift 6/613 Oberbürgermeister der Stadt Erfurt vom 03.06.2016 (PDF, nicht barrierefrei)

- Zuschrift 6/615 IHK Südthüringen vom 06.06.2016 (PDF, nicht barrierefrei)

- Zuschrift 6/616 DAKT e.V. vom 06.06.2016 (PDF, nicht barrierefrei)

- Zuschrift 6/622 Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern e.V. vom 06.06.2016 (PDF, nicht barrierefrei)

- Zuschrift 6/627 Gemeinde- und Städtebund Thüringen vom 09.06.2016 (PDF, nicht barrierefrei)

- Zuschrift 6/628 Thüringischer Landkreistag vom 09.06.2016 (PDF, nicht barrierefrei)

- Zuschrift 6/619 tbb, beamtenbund und tarifunion thüringen vom 06.06.2016 (PDF, nicht barrierefrei)

- Vorlage 6/1349 Thüringer Rechnungshof vom 07.06.2016 (PDF, nicht barrierefrei)

- Zuschrift 6/626 Rechtsanwälte Halm & Preßer, Dr. Richard Dewes, Innenminister a.D. vom 08.06.2016 (PDF, nicht barrierefrei)

1. Halten Sie im Rahmen einer Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform auch die Neugliederung der Gebietskörperschaften, Gemeinden und Landkreise in Thüringen für erforderlich und begründet?

Meinung
Wir brauchen e i n e leistungsfähige Gebietskörperschaft
Zusammenfassung der Auftragsangelegenheiten ist die Lösung
Sparen - Bürgernähe wahren
Auf die Reihenfolge ist zu achten!
Was früher zusammen gehörte muß wieder zusammen gehören
Was früher zusammen gehörte muß wieder zusammen gehören
JA zur Gebietsreform
Nicht zusammenschliessen was nicht zusammengehört.
Mehr für die Menschen im Land!
JA zur Gebietsreform
Nein zur Gebietsreform
Nein!
Neugliederung
Nein zur Gebietsreform

2. Halten Sie die im Gesetzentwurf vorgesehenen Mindesteinwohnerzahlen für Landkreise (130.000 - 250.000 Einwohner) und kreisfreie Städte (mind. 100.000 Einwohner) sowie von 6000 Einwohnern für kreisangehörige Gemeinden für sachgerecht? Unter welche

Meinungen
Die Einwohnerzahl muss sich an den Aufgaben orientieren
Nein die Mindesteinwohnerzahlen sind nicht sachgerecht
Fläche
Nein zur Gebietsreform
Mindesteinwohnerzahl

3. Ist die im Gesetzentwurf bis zum 31. Oktober 2017 vorgesehene Freiwilligkeitsphase für die Neugliederung der kreisangehörigen Gemeinden nach Ihrer Auffassung ausreichend?

Meinung
Der Termin ist ausreichend
Das reicht lange!
Nein zur Gebietsreform
Zeitraum für freiwillige Zusammenschlüsse mehr als ausreichend
Freiwilligkeitsphase

4. Wie beurteilen Sie die im Gesetzentwurf vorgesehene Erweiterung des Ortsteil- bzw. Ortschaftsrechts, u. a. durch die Schaffung eines begrenzten Budgetrechts für Ortschaften einer Landgemeinde?

Meinung
Mehr Rechte für die Ortsteile und mehr direkte Demokratie
Nein zur Gebietsreform
Wo liegt der Anreiz?

5. Wie beurteilen Sie die mit dem Gesetzentwurf vorgesehene Weiterentwicklung der bestehenden Verwaltungsgemeinschaften zu Einheits- bzw. Landgemeinden?

Meinung
Verwaltungsgemeinschaften müssen sich weiter entwickeln
Verwaltungsgemeinschaften braucht kein Mensch!
Verwaltungsgemeinschaften braucht kein Mensch!
Nein zur Gebietsreform

6. Welche weiteren Hinweise wollen Sie zum Gesetzentwurf noch unterbreiten bzw. welche zusätzlichen Gesichtspunkte bzw. Regelungen sollten Ihrer Meinung nach in den Gesetzentwurf noch aufgenommen werden?

Sparen : Ja! Bürgerengagement zerstören: Nein!
Freiwilligkeitsphase nicht durch Kreisgrenzen konterkarieren
Erklärung der Verwaltungsstruktur
Nein zur Gebietsreform
Es fehlen essentielle Informationen / Regelungen