Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Feiertagsgesetzes

Entwurf vom 28. Oktober 2015
Eingebracht durch Mehrere Initiatoren
Federführender Ausschuss Innen- und Kommunalausschuss
Die Diskussion ist seit dem 04.04.2016 archiviert
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Zurzeit befinden sich der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Feiertagsgesetzes vom 28. Oktober 2015 (Drucksache 6/1212) sowie der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Feiertagsgesetzes (Gesetz zur Einführung eines Gedenktages für die Opfer des SED-Unrechts) vom 17. Februar 2016 (Drucksache 6/1769) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die Fragen, mit denen sich der Innen- und Kommunalausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Innen- und Kommunalausschusses nehmen.

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Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Feiertagsgesetzes sowie Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Feiertagsgesetzes (Gesetz zur Einführung eines Gedenktages für die Opfer des SED-Unrechts)

Das Thüringer Feiertagsgesetz wurde zuletzt mit der Verabschiedung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Feiertagsgesetzes der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 7. Mai 2015 am 19. Oktober 2015 (GVBl. S. 149) geändert. Damit fand erstmals ein Gedenktag, der 8. Mai als Gedenktag anlässlich der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des 2. Weltkrieges in Europa, Eingang in das Gesetz. Weitere Gedenktage wurden zum damaligen Zeitpunkt nicht in das Thüringer Feiertagsgesetz aufgenommen. Durch ein Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Feiertagsgesetzes soll neben dem 8. Mai mindestens ein weiterer Gedenktag in das Thüringer Feiertagsgesetz aufgenommen werden. Zu diesem Zweck hat zunächst die Fraktion der CDU am 28. Oktober 2015 einen Gesetzentwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Feiertagsgesetzes eingebracht (Drucksache 6/1212). Dieser sieht vor, dass der 18. März, der 17. Juni, der 25. Oktober sowie der 9. November als Gedenktage in das Gesetz Einzug halten. Die Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben ihrerseits am 17. Februar 2016 einen Gesetzentwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Feiertagsgesetzes (Gesetz zur Einführung eines Gedenktages für die Opfer des SED-Unrechts) vorgelegt (Drucksache 6/1769), welcher den 17. Juni als Gedenktag vorsieht.

1. Information zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Feiertagsgesetzes vom 28. Oktober 2015:

Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion sieht vor, dass der 18. März, der 17. Juni, der 25. Oktober sowie der 9. November als reguläre Gedenktage im Freistaat begangen und zu diesem Zweck in das Thüringer Feiertagsgesetz aufgenommen werden.

Als Begründung für die Aufnahme des 18. März wird ausgeführt, dass er das Datum der ersten allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen im Jahr 1990 in der DDR markiert. Darüber hinaus datiere er den bedeutendsten Tag der Märzrevolution von 1848, welche das Ziel verfolgte, eine deutschlandweite verfassungsgebende Nationalversammlung und Demokratie durchzusetzen. Zugleich soll der 17. Juni als Tag der Erinnerung an den gescheiterten Volksaufstand im Jahr 1953 und zum Gedenken der Opfer der SED-Diktatur in das Gesetz Eingang finden. Des Weiteren sieht der Entwurf vor, den 25. Oktober, welcher bereits seit vielen Jahren als Tag der Verfassung und des Landtags zur politischen Gedenk- und Erinnerungspraxis in Thüringen gehöre, gesetzlich zu verankern. Er erinnere an die Verabschiedung der Verfassung des Freistaats Thüringen auf der Wartburg und sei mithin der entscheidende Akt zur demokratischen Ausgestaltung der Landesstaatlichkeit im deutschen Bundesgebiet. Zudem soll der 9. November angesichts seiner Geschichtsträchtigkeit als Gedenktag fungieren.

Durch den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU vom 28. Oktober 2015 sollen der 18. März, der 17. Juni, der 25. Oktober sowie der 9. November künftig als reguläre Gedenktage begangen und zu diesem Zweck in das Thüringer Feiertagsgesetz aufgenommen werden. Der Gesetzentwurf wurde in der 31. Plenarsitzung am 5. November 2015 erstmals beraten und federführend an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Wegen der Einzelheiten wird auf den Auszug des Plenarprotokolls der 31. Sitzung des Thüringer Landtags verwiesen.

2. Information zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Feiertagsgesetzes (Gesetz zur Einführung eines Gedenktages für die Opfer des SED-Unrechts) vom 17. Februar 2016:

Der Gesetzentwurf sieht vor, den 17. Juni als Gedenktag für die Opfer des SED-Unrechts einzuführen und zu diesem Zweck in das Thüringer Feiertagsgesetz aufzunehmen. In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, dass die gesetzliche Verankerung eines Gedenktages eine geeignete Form ist, das Gedenken und die Erinnerung an die Opfer des SED-Unrechts auch in der gesellschaftlichen Debatte zu verankern. Der 17. Juni stehe beispielhaft für das Aufbegehren von Menschen gegen das Unrecht in der durch den von der SED geführten Staat DDR. Der 17. Juni 1953 stelle eine Zäsur in der Geschichte der SED-Diktatur beziehungsweise der DDR dar. Hunderttausende beteiligten sich seinerzeit an den Aktionen, Streiks und Demonstrationen, Tausende von ihnen wurden verhaftet, mindestens 55 Menschen kamen entweder im Zuge der Auseinandersetzungen oder durch Verurteilungen infolge des Aufstandes ums Leben.

Der Gedenktag soll an die Erhebung gegen Willkür und Diktatur in der DDR erinnern, eine Würdigung des Einsatzes zivilgesellschaftlichen Engagements sein und den Toten gedenken. In der Begründung zum Gesetzentwurf wird zudem ausgeführt, dass der 17. Juni einen Erinnerungsanstoß geben soll, welcher „der Gesellschaft einen Bezugspunkt anbietet, sich der demokratischen Traditionen der deutschen Geschichte zu vergegenwärtigen und dem Ereignis einen angemessenen Platz in der europäischen Erinnerungskultur zuzuweisen“.

Durch den Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17. Februar 2016 soll der 17. Juni künftig als regulärer Gedenktag begangen und zu diesem Zweck in das Thüringer Feiertagsgesetz aufgenommen werden. Der Gesetzentwurf wurde in der 43. Plenarsitzung am 25. Februar 2016 erstmals beraten und federführend an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Wegen der Einzelheiten wird auf den Auszug des Plenarprotokolls der 43. Sitzung des Thüringer Landtags verwiesen.

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Feiertagsgesetzes sowie Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Feiertagsgesetzes (Gesetz zur Einführung eines Gedenktages für die Opfer des SED-Unrechts)

(Zuschriften) Stellungnahmen von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen der Anhörun0

Der Innen- und Kommunalausschuss hat in seiner 22. Sitzung am 10. März 2016 beschlossen, ein Anhörungsverfahren durchzuführen und die diesbezüglich von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen eingereichten Stellungnahmen im Diskussionsforum des Thüringer Landtags zur Verfügung zu stellen. Auf die Zuschriften können Sie auch in Ihren Beiträgen zu den einzelnen Fragen im Forum Bezug nehmen.

Im Folgenden finden Sie die verfügbaren Stellungnahmen:

- Zuschrift 6/434 Stiftung Ettersberg vom 04.04.2016 (PDF, nicht barrierfrei)

- Zuschrift 6/450 Landesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR vom 08.04.2016 (PDF, nicht barrierfrei)

- Zuschrift 6/452 Vereinigung der Liste des Stalinismus e. V. vom 08.04.2016 (PDF, nicht barrierfrei)

- Zuschrift 6/458 Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen vom 08.04.2016 (PDF, nicht barrierfrei)

1. Wie beurteilen Sie die geplante Einführung eines Gedenktages am 17. Juni für die Opfer des SED-Unrechts, mit dem ein Beitrag zur Anerkennung und Rehabilitierung von Opfern politischer Verfolgung in der DDR geleistet werden soll?

Gedenktag
Anleitungen kamen vom RIAS
Mein letzter Versuch!
Wünschenswert!
Der Austand am 17. Juni 1953 wurde von Sowjetpanzern verhindert
Einführung eines Gedenktages löst nicht das Problem
Ist mehr als überfällig!

2. Wie bewerten Sie die Absicht, neben dem 17. Juni auch den 18. März als Tag der Parlamentarischen Demokratie, den 25. Oktober als Tag der Verfassung des Freistaats Thüringen und des Thüringer Landtags sowie den 9. November als Tag der demokratisch

Gedenktage
Keine Inflation an Gedenktagen!
Wer soll denn da gedenken?
Nichts als Kosten und kein Nutzen
Annäherung an die Feiertagsdichte in Süddeutschland
Wenn schon denn schon

3. Sollten aus Ihrer Sicht noch weitere Gedenktage in das Thüringer Feiertagsgesetz aufgenommen werden, ggf. welche?

Keinen Gedenktage
Keine weiteren Gedenktage!
Nein, bitte nicht
Nein, bitte nicht