3. Gleichstellungsbeauftragte: Nur Frauen wählbar?

Thüringer Gleichstellungsgesetz

Entwurf vom 12. Januar 2012
Eingebracht durch Mehrere Initiatoren
Federführender Ausschuss Gleichstellungsausschuss
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Die Diskussion ist seit dem 09.01.2013 archiviert

Zurzeit befindet sich das Thüringer Gleichstellungsgesetz in der parlamentarischen Diskussion. Sowohl die Landesregierung (Drucksache 5/4925) als auch die Fraktion DIE LINKE (Drucksache 5/3875) haben jeweils einen eigenen Gesetzentwurf für ein Änderungsgesetz vorlegt. Die FDP-Fraktion hat einen Änderungsantrag (Änderungsantrag zu Drucksache 5/4925) zum Gesetzentwurf der Landesregierung eingebracht. Nachfolgend finden Sie Fragen, mit denen sich der Gleichstellungsausschuss derzeit befasst. Mit Ihren Antworten können Sie Einfluss auf die Arbeit des Gleichstellungsausschusses nehmen.

Diskutieren Sie mit!

3. Gleichstellungsbeauftragte: Nur Frauen wählbar?

Die Gleichstellungsbeauftragte fördert u. a. die Gleichstellung von Frauen und Männern. § 15 Abs. 1 des Gesetzentwurfs der Landesregierung schreibt vor, dass jede Dienststelle mit mindestens 50 Bediensteten (mit Ausnahme von Schulen und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern und Landkreisen) eine solche weibliche Gleichstellungsbeauftragte wählen muss.

Sind Sie der Meinung, dass auch Männer für das Amt des Gleichstellungsbeauftragten wählbar sein sollten?

07. Januar 2013 | AM
Gleichstellung auch hinsichtlich Wahlrecht

Männer sollten im neuen Gleichstellungsgesetz auch hinsichtlich des aktiven und passiven Wahlrechts gleichgestellt werden. Also auch selbst als Gleichstellungsbeauftragter wählbar sein.

04. Januar 2013 | Fienchen
Bei Unterrepräsentanz bei Männern auf Führungspositionen

Wenn Männer in 100 Jahren in Führungspositionen unterrepräsentiert werden sollten, hätte ich mit einem Gleichstellungsbeauftragten kein Problem!

02. Januar 2013 | MM
Ebenso wie Frauen

Alles andere ist ein Verstoß gegen das Grundgesetz!

28. Dezember 2012 | H.Clement
Jeder Anfang ist schwer !!!

In D wird das Thema Gleichstellung populistisch zerredet.
Da wir hier im Vergleich zur übrigen, westlichen Welt bekanntermaßen erheblichen Nachholbedarf haben und noch in den Kinderschuhen stecken, können weibliche Gleichstellungsbeauftragte sicherlich deutlich sensibler diese Thematik bearbeiten. Das heißt natürlich nicht, dass moderne, männliche Gleichstellungsbeauftragte (Mehrzahl) mit echtem Interesse an einer gerechteren Welt nicht willkommen sind. Bei erfolgreicher Umsetzung der Quote natürlich auch quantitaiv ausgewogen, was (dass sollte die Zielstellung sein) dann nicht mehr notwendig ist.

23. Dezember 2012 | Thüringer
Gleichstellungsbeauftragte: Nur Frauen wählbar?

Soll dies ein Gleichstellungsgesetz werden oder ein Förderprogramm für Frauen, dass der männliche Steuerzahler zahlen soll?

13. Dezember 2012 | inawäs
Natürlich

Alles andere widerspricht dem Gedanken der Gleichstellung! Aber vielleicht wären im nicht hauptamtlichen Bereich dieser Stellen auch Tandems denkbar (Stellvertreter des anderen Geschlechts), so wäre z.B. bei Fällen sexueller Belästigung ein Ansprechpartner des gleichen Geschlechts vorhanden.

12. Dezember 2012 | Dominique
Gleichstellung auch im Amt

Es wäre in meinen Augen ein Skandal, wenn nur eine Frau Gleichstellungsbeauftragter werden könnte. Das widerspräche doch dem gesamten Anliegen dieses Postens, der eben eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes und anderer Dinge verhindern soll. Das dazu per se nur Frauen in der Lage sein sollen, halte ich für verquer.
Umgekehrt sollte die Quotenregelung aber auch für Behörden und Ministerien gelten, sodass auch dort in Zukunft eine vergleichbare Menge an Frauen und Männern arbeiten.

12. Dezember 2012 | Neugierig
Gleichstellung?!?

Für mich ist es eine Frage der Kompetenz und der Qualifikation. Warum nicht auch ein Mann, wenn er fähig für diesen Posten ist?

12. Dezember 2012 | HD
Es geht um Gleichstellung...

...nicht um eine Frauenquote. Es gibt auch eine Behindertenquote, darf deshalb der Gleichstellungsbeauftragte nur ein weiblicher Behinderter sein? Was kommt in einigen Jahren? Es gibt derzeit Ansätze, ein drittes Geschlecht zu definieren, dann wird es richtig kompliziert....

Also - ein Macho ist in dieser Position sicher nicht die geeignete Person, aber die Stelle explizit auf Frauen festzuschreiben, halte ich für eine Verletzung der Gleichbehandlung von Mann und Frau.

11. Dezember 2012 | Opa49
Gesetz wiederspricht sich selbst!!!!!

Wenn dieses Gesetz glaubwürdig sein soll, so muß auch ein männlicher Bewerber genauso wählbar sein, wie eine weibliche Bewerberin.

11. Dezember 2012 | Victoria
Kommt drauf an...

Wenn ER den Test besteht..., den sollten auch Frauen bestehen. Wie sensibilisiert ist die Person zum Thema Diskriminierung?