17.a Empfehlungen für den weiteren Umgang mit dem Gesetzentwurf

Thüringer Aufarbeitungsbeauftragten-Gesetz

Entwurf vom 15. November 2012
Eingebracht durch Mehrere Initiatoren
Federführender Ausschuss Justiz- und Verfassungsausschuss
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Die Diskussion ist seit dem 07.04.2013 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf zum Thüringer Aufarbeitungsbeauftragtengesetz in der parlamentarischen Diskussion. Die Fraktionen der CDU und der SPD haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf (Drucksache 5/5217) vorgelegt. Nachfolgend finden Sie die Paragraphen des Gesetzentwurfs sowie zum Teil ergänzende Fragen, mit denen sich der Justiz- und Verfassungsausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den einzelnen Bestimmungen und den dazu gestellten Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Justiz- und Verfassungsausschusses nehmen. Darüber hinaus bittet Sie der Justiz- und Verfassungsausschuss auch um Beantwortung einiger allgemeiner Fragen, soweit diese Punkte nicht zu den einzelnen Paragraphen des Gesetzentwurfs gehören.

Diskutieren Sie mit!

17.a Empfehlungen für den weiteren Umgang mit dem Gesetzentwurf

a. Haben Sie Empfehlungen für den weiteren Umgang mit dem Gesetzentwurf bzw. für die weitere Bearbeitung des Gesetzentwurfs?

04. März 2013 | Gesellschaft für Zeitgeschichte
Gesellschaft für Zeitgeschichte

Nach Bekanntwerden von erster Kritik an dem Gesetzentwurf wurde von verschiedenen Seiten eine öffentliche Anhörung zugesagt. Der Landtag bzw. die damit befassten Ausschüsse sollten dies im Interesse der Akzeptanz des Amtes unbedingt wahrnehmen. Eine schriftliche Anhörung und erst recht die Online-Diskussion, so begrüßenswert diese Möglichkeiten sind, können den öffentlichen Vortrag und die direkte Nachfrage und ggf. Diskussion nicht ersetzen.

25. Januar 2013 | Peter Maser
Weitere Empfehlungen

Der Landtag sollte seine bereits gemachten Zusagen für öffentliche Anhörungen zu diesem Gesetzentwurf in die Tat umsetzen und darüber hinaus bestrebt sein, auch auf andere Weise eine breitere Öffentlichkeit an der Diskussion zu beteiligen, ob überhaupt noch ein Landesbeauftragten benötigt wird, wie dessen Aufgaben präzise zu bestimmen sind und welche Möglichkeiten es gibt, den Thüringer Geschichtsverbund mit seinen Mitgliedern umfassend zu fördern.

25. Januar 2013 | Peter Maser
weitere Empfehlungen

17.

a) Die heftigen Debatten nach Bekanntwerden des Gesetzentwurfes haben deutlich gemacht, daß dazu dringender öffentlicher Diskussionsbedarf besteht. Diese Online-Diskussion erreicht nur vergleichsweise wenige an der notwendigen Diskussion zu Beteiligende und kann öffentliche Anhörungen nicht ersetzen..
Und noch einmal der Hinweis: Die Behauptung, durch die Neuregelung würde Geld in nennenswertem Umfang gespart werden, ist mehr als fragwürdig. Es geht um rund 5.000 €, die bestenfalls pro Jahr eingespart werden könnten.