3. Keine Leistung ohne angemessene Gegenleistung

Gesetz zum Umgang mit Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften

Entwurf vom 14. November 2012
Eingebracht durch Fraktion DIE LINKE
Federführender Ausschuss Justiz- und Verfassungsausschuss
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Die Diskussion ist seit dem 12.05.2013 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zum Umgang mit Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften (Drucksache 5/5206) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu Fragen, mit denen sich der Justiz- und Verfassungsausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den gestellten Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Justiz- und Verfassungsausschusses nehmen.

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3. Keine Leistung ohne angemessene Gegenleistung

Der Gesetzentwurf sieht (in § 42 Absatz 2 Satz 1) vor, dass Abgeordnete des Thüringer Landtags für die Ausübung des Mandats keine anderen als die gesetzlich vorgesehenen Zuwendungen oder andere Vermögensvorteile annehmen dürfen. Darüber hinaus schreibt § 42 Absatz 2 Satz 3 vor, dass Abgeordnete kein Geld oder geldwerte Zuwendungen (z. B. Geschenke oder persönliche Zuwendungen) annehmen dürfen, wenn diese Leistung ohne angemessene Gegenleistung des Abgeordneten gewährt wird.

Wie beurteilen Sie diese Bestimmungen? Halten Sie ggf. eine Bagatellgrenze für erforderlich; wenn ja, in welcher Höhe?