2. Erweiterung des Teilnahmerechts an Ausschuss- und Plenarsitzungen auf alle Mitglieder des Rechnungshofs

Änderung des Thüringer Rechnungshofgesetzes

Entwurf vom 23. Januar 2013
Eingebracht durch Mehrere Initiatoren
Federführender Ausschuss Haushalts- und Finanzausschuss
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Die Diskussion ist seit dem 05.05.2013 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, DIE LINKE und der SPD zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Thüringer Rechnungshof (Drucksache 5/5603) in der parlamentarischen Diskussion. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat zu diesem Gesetzentwurf im Haushalts- und Finanzausschuss eine Änderung (Vorlage 5/3304) beantragt. Nachfolgend finden Sie hierzu Fragen, mit denen sich der Haushalts- und Finanzausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den gestellten Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Haushalts- und Finanzausschusses nehmen.

Diskutieren Sie mit!

2. Erweiterung des Teilnahmerechts an Ausschuss- und Plenarsitzungen auf alle Mitglieder des Rechnungshofs

Nach § 111 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags haben bisher der Präsident des Rechnungshofs oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Kollegiums Zutritt zu allen nicht öffentlichen Sitzungen des Landtags. In der Neufassung des Gesetzes über den Thüringer Rechnungshof haben nun alle Mitglieder des Kollegiums des Rechnungshofs das Recht, an den Ausschuss- und Plenarsitzungen des Landtags teilzunehmen.

Wie beurteilen Sie diese Regelung?

17. April 2013 | Rabe 65
Wen interessiert was?

Über die Aufgabenverteilung einer Behörde entscheidet dessen Leiter und er kann einschätzen, welcher Veranwortliche, ganz im Sinne der Erfüllung der Aufgaben des LRH, Sitzungen der Ausschüsse besucht. Es kann doch nicht sein, daß bei besonderem Interesse ein gesamtes Direktorium sich nach eigenem Belieben im Landtag aufhält.
Merkwürdiger Vorschlag: Ein Schelm, der Arges dabei denkt!

02. April 2013 | kruemelvolker
Partnerschaft

Diese Neuregelung stärkt den Rechnungshof und folgt dem Prinzip eines gemeinsamen Auftrages von Parlament und Rechnungshof, die Exekutive zu kontrollieren wie auch zu beraten.

28. März 2013 | BO
fehlendes dienstliches Interesse

Natürlich sind die Damen und Herren des Hofes am Parlament interessiert. Aber ist das dienstlich? Die Sitzungen im Plenum können sie online verfolgen. Wollen sie den Flair genießen, so können sie das schon derzeit, aber ohne gleich m Innenraum zu sein. Zudem werden Wortprotokolle gefertigt. Der Besuch der dienstlich schon interessanteren Ausschusssitzungen sollten den Mitgliedern des Hofes möglich sein. Hier kann das die Qualität der Arbeit erhöhen, zumal die Protokolle keine Wortprotokolle darstellen.