5. Ernennung der Präsidentin bzw. des Präsidenten sowie der Vizepräsidentin bzw. des Vizepräsidenten

Änderung des Thüringer Rechnungshofgesetzes

Entwurf vom 23. Januar 2013
Eingebracht durch Mehrere Initiatoren
Federführender Ausschuss Haushalts- und Finanzausschuss
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Die Diskussion ist seit dem 05.05.2013 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, DIE LINKE und der SPD zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Thüringer Rechnungshof (Drucksache 5/5603) in der parlamentarischen Diskussion. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat zu diesem Gesetzentwurf im Haushalts- und Finanzausschuss eine Änderung (Vorlage 5/3304) beantragt. Nachfolgend finden Sie hierzu Fragen, mit denen sich der Haushalts- und Finanzausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den gestellten Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Haushalts- und Finanzausschusses nehmen.

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5. Ernennung der Präsidentin bzw. des Präsidenten sowie der Vizepräsidentin bzw. des Vizepräsidenten

Bisher erfolgte die Ernennung der Präsidentin bzw. des Präsidenten sowie der Vizepräsidentin bzw. des Vizepräsidenten durch die Ministerpräsidentin bzw. den Ministerpräsidenten. Nunmehr soll dies durch die Präsidentin bzw. den Präsidenten des Thüringer Landtags erfolgen.

Wie beurteilen Sie diese Neuregelung?

02. April 2013 | kruemelvolker
pro Parlamentarismus

Auch das klingt logisch. Schließlich werden z.B. Verfassungsrichter auch vom Landtagspräsidenten ernannt.
Da der Rechnungshof nicht als Teil der Exekutive verstanden wird, ist dies ein richtiger Vorschlag.