5. Ernennung der Präsidentin bzw. des Präsidenten sowie der Vizepräsidentin bzw. des Vizepräsidenten
Änderung des Thüringer Rechnungshofgesetzes
Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, DIE LINKE und der SPD zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Thüringer Rechnungshof (Drucksache 5/5603) in der parlamentarischen Diskussion. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat zu diesem Gesetzentwurf im Haushalts- und Finanzausschuss eine Änderung (Vorlage 5/3304) beantragt. Nachfolgend finden Sie hierzu Fragen, mit denen sich der Haushalts- und Finanzausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den gestellten Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Haushalts- und Finanzausschusses nehmen.
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5. Ernennung der Präsidentin bzw. des Präsidenten sowie der Vizepräsidentin bzw. des Vizepräsidenten
Bisher erfolgte die Ernennung der Präsidentin bzw. des Präsidenten sowie der Vizepräsidentin bzw. des Vizepräsidenten durch die Ministerpräsidentin bzw. den Ministerpräsidenten. Nunmehr soll dies durch die Präsidentin bzw. den Präsidenten des Thüringer Landtags erfolgen.
Wie beurteilen Sie diese Neuregelung?
Auch das klingt logisch. Schließlich werden z.B. Verfassungsrichter auch vom Landtagspräsidenten ernannt.
Da der Rechnungshof nicht als Teil der Exekutive verstanden wird, ist dies ein richtiger Vorschlag.