3. Vereinheitlichung bzw. Zentralisierung?
Thüringer UVP-Gesetz
Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer UVP-Gesetzes (Drucksache 5/6071) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz derzeit befasst. Sie können hierzu Ihre Meinung abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz nehmen.
Diskutieren Sie mit!
3. Vereinheitlichung bzw. Zentralisierung?
Sind Sie der Meinung, dass die Zersplitterung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung in Deutschland zwischen Bundes- und Landesebene sinnvoll ist oder würden Sie eine Vereinheitlichung bzw. Zentralisierung der Zuständigkeit befürworten?
- eher bundesweite Standards zur einheitlichen Regelung, da Umweltverträglichkeit oder-unverträglichkeit im Einzelfall nicht vor Landesgrenzen halt macht
Für das Recht der UVP sollten bundeseinheitlich Standards festgesetzt werden (analog dem BImSchG). Z. B. können bei einem Fluss mehrere Bundesländer betroffen sein. Wenn jedes Land eigene Regelungen hat, kann sich deren landesspezifische Umsetzung verschieden - auch negativ - auswirken, was nicht gewollt sein kann. Vielmehr können dadurch bereits sich positiv auswirkenden Maßnahmen schnell wieder zu nichte gemacht werden oder die Wiederherstellung derern Wirkung einen zusätzlichen bzw. erhöhten Kostenaufwand verursachen. Das sind dann doppelt gezahlte öffentliche Mittel, was es zu vermeiden gilt.
Für die UVP müssen bundesweit gleiche Standards und nicht landesverschiedene gelten. Daher ist eine Vereinheitlichung eher angebracht. Ein Fluss z. B. fließt auch über die Grenzen der Bundesländer hinweg. Wenn hierbei aber die Länder unterschiedliche Standards haben, hilft das u. U. dem Fluss im Ganzen weniger bzw. macht die positive Arbeit der anderen betroffenen Bundesländer zu nichte.
Die Ausführung des bundeseinheitlichen Standards kann landesspezifisch geregelt werden.
Für eine schnellere Bearbeitung der Antrage würde ich die Verantwortlichkeit eher auf Landesebene befürworten. Die Länder kennen sich mit den Gegenbenheit in den entsprechenden Regionen besser aus als der Bund, der sowieso wieder alles nur am "grüne Tisch" entscheiden würden.
Es kann dann uch eine Einzelplatzentscheidung sinnvoller sein.