1c Verfahrensänderungen

Teilnahme an Früherkennungs-Untersuchungen für Kinder

Entwurf vom 12. September 2013
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit
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Die Diskussion ist seit dem 01.12.2013 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder (Drucksache 5/6612) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit nehmen.

Diskutieren Sie mit!

1c Verfahrensänderungen

c) Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, dass das Gesundheitsamt über den Inhalt und Zweck der Früherkennungsuntersuchungen beraten und auf den Sinn der Durchführung einer ausstehenden Untersuchung hinweisen soll.

Wie beurteilen Sie diese Regelung?

01. Dezember 2013 | Kinderfreund
Bürokratie und Kostenaufwand

Keine sinnvolle Aktion, belastet im Gesundheitsamt die schon angespannte Personalsituation, Aufwand und Nutzen in keinem guten Verhältnis

30. November 2013 | augusta
Unterstützung für kritische Beiträge

Ich schließe mich den kritischen Äußerungen im Forum an. Offenbar soll mit dem Gesetz nunmehr der Gesundheitsschutz betont werden, damit man das Gesundheitsamt einschalten kann. Aber nur, um es als Reparaturinstanz einzusetzen (s.o. unter b). Das ist nicht angemessen. Und im Übrigen: Kann das Land eigentlich den Kommunen vorschreiben, mit welchen Behörden sie ihre Aufgaben erfüllen? Das ist doch Sache der Kommunen.

29. November 2013 | Conni
Nicht sinnvoll

Diese Beratung ist nicht erforderlich. Die meisten Eltern gehen zur U, wer sich aus welchen Gründen auch immer gegen den Besuch der U entscheidet, braucht nicht zwingend die Aufklärung, was mit der U bezweckt wird und ggf. werden die zu erreichenden Eltern kaum zu dieser Beratung vorstellig werden.
Im Übrigen finde ich die U zwar wichtig, aber Meldeverfahren hin oder her, anders als bei der Schulpflicht, gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zur U zu gehen!

19. November 2013 | Schmidt_L
unnötige Regelung

Was hat diese Frage eigentlich mit dem Zweck des Gesetzes zu tun? Solche Dinge sind doch die Grundaufgabe der Gesundheitsämter. Außerdem ist es doch auch Aufgabe des Vorsorgezentrum. Hebammen, Krankenkassen, Kinderärzte, Krankenhäuser und Geburtshäuser beraten auch. Ich denke, alle jungen Eltern wissen um den Nutzen für die Gesundheit.

Wie viel Papier soll noch beschrieben werden um Kinder damit vermeintlich besser zu schützen?

31. Oktober 2013 | drwkarmrodt
nein

hier würde ich mich den bereits geäußerten Meinungen anschließen; nicht notwendig und
würde die Gesundheitsämter auch sicher überfordern

22. Oktober 2013 | Zettel
Aufklärung auf einer breiten öffentlichen Basis

Aufklärung über Sinn und Zweck der Untersuchungen muss auf einer breiten öffentlichen Basis im Sinne einer vernetzten PR-Kampagne erfolgen, um den Inhalt konsumentenfreundlich zu transportieren. Behördliche Schreiben kosten zusätzlich Geld und werden von der Zielgruppe ggf. nicht ernst genommen.

22. Oktober 2013 | PierrC
Die Regelung ist überflüssig.

Gesundheitsämter kümmern sich um die gesundheitlichen Belange der Bevölkerung. Dazu gehören Kinder genau so wie Vorsorgeuntersuchungen. Mir ist unklar, warum die Hauptaufgabe der Gesundheitsbehörden noch mal in einem Gesetz geregelt werden muss.

22. Oktober 2013 | Leola
sinnlos

Das steht alles in dem Untersuchungsheft-. Jeder Kinderarzt klärt darüber auf. Auch die Hebammen. Völlig unnötiger Aufwand.

22. Oktober 2013 | franz
unnötige Bürokratie

Aus meiner Sicht unnötig. Ist diese Beratung nicht bereits Aufgabe der Gesundheitsbehörden?