1d Verfahrensänderungen

Teilnahme an Früherkennungs-Untersuchungen für Kinder

Entwurf vom 12. September 2013
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit
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Die Diskussion ist seit dem 01.12.2013 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder (Drucksache 5/6612) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit nehmen.

Diskutieren Sie mit!

1d Verfahrensänderungen

d) Bedarf es vor dem Hintergrund der hohen Teilnahmezahlen überhaupt eines solchen Einlade- und Meldesystems?

01. Dezember 2013 | Kinderfreund
Handlungsfeld der Krankenkasse

Viele Krankenkassen (=KK) erinnern ihre versicherten Familien an bevorstehende VU, der Arzt meldet der KK die durchgeführte VU zur Abrechnung. Also haben die KK in ihrem EDV-System die Meldung: z.B. U3 war ja/nein.
Vorschlag: bei sehr hoher Teilnahmequote (>95%) sind es in einer regionalen KK Einzelfälle, hier können diese Mitarbeiter telefonisch in der Familie nachfragen (KK haben Adressen, Telefonnr....) Dieser sehr geringe Aufwand ist zumutbar.
Wenn dann ein unklarer Fall bleibt, kann Telefonkontakt mit dem bisherigen Kinderarzt das weitere Vorgehen abklären.
Nach meiner langen Erfahrung hat eine versäumte VU keine Korrelation zur Kindeswohlgefährdung.

30. November 2013 | augusta
Einladung nein - melden ja -- mit Modifikationen!!

Das Fazit von Schmidt_L v. 19.11.2013 halte ich für richtig: weniger Bürokratie und Einsatz der Ressourcen für etwas Sinnvolles. Zum Beispiel den Schutz von Kindern, die tatsächlich vernächlässigt werden. Dafür müssen aber 98 % der Eltern, die mit ihren Kindern zur Vorsorge gehen, nicht eingeladen werden. Besser: nur die erinnern, die nicht kommen (siehe mein Beitrag zu a).

30. November 2013 | Conni
Nein

Einladesystem an alle Eltern ist übertrieben, hoher Aufwand, fühlt sich ein wenig nach systematisierter staatlicher Elternaufsicht an. Besser Meldesystem über die Kinderärzte, dann sieht das Amt auch, wer nicht zur U gegangen ist und erst dann wird ein erstes Einladungsschreiben mit Erklärung, warum die U sinnvoll ist rausgeschickt!

19. November 2013 | Schmidt_L
Einladung ja, alles andere ist Bürokratie

Ich muss mich schon fragen, warum Thüringen mit einem Verwaltungsverfahren Kinder schützen versucht. Wenn ich 99,x Prozent der Eltern überwache, die zum Arzt gehen, verschwende ich Kraft, die sinnvoller eingesetzt werden kann. Wir sollten über Alternativen reden. Jugendämter haben so viele Möglichkeiten, nur nicht genügend Geld und Personal.
Und jedes Kind, welches geboren wird, ist der Gemeinde bekannt.
Ich fasse mal zusammen:
Schafft lieber Bürokratie ab und investiert das Geld in die Arbeit vor Ort!

13. November 2013 | Sophia Ludwig
Tote Kinder haben die Notwendigkeit gezeigt

Das Gesetz ist nach vielen tragischen Geschehnissen um tote Kinder erlassen worden: Babys in Gefrierschränken, eingemauert, in Garagen, verurstet oder von völlig überforderten Eltern zu Tode geschüttelt oder erschlagen. Und alle haben sich gefragt: Warum hat keiner etwas mitbekommen???
Sicher deckt dieses Gesetz nicht DEN Kinderschutz ab, aber es ist ein - wie ich finde sehr sinnvolles - Mittel, Kinder aufzufinden, die vernachlässigt und misshandelt werden und Eltern zu erreichen und Hilfestellungen anzubieten, die völlig überfordert und alleingelassen sind.
Es geht nicht um die unproblematischen Familien, sondern darum, dass die Familien in schwierigen Lebenslagen nicht übersehen werden. Und wenn es nur ein halbes Prozent ist, ist es immer noch wichtig, hinzuschauen.

12. November 2013 | Schmetterling
Warnehmung der Untersuchungen ist für mich selbstverständlich.

Ich persönlich sehe es als selbstverständlich an, die Vorsorgeuntersuchungen für meine Kinder - auch ohne Einladung und ggf. Erinnerung - wahrzunehmen. Schließlich will ich doch wissen, ob mit meinen Kindern alles in Ordnung ist. Ob sie mit Gleichaltigen mithalten können, wo es ggf. Defizite gibt usw. Nichts destotrotz gibt es aber sicherlich auch Familien, die eine Einladung und vielleicht auch zusätzlich noch eine Erinnerung als Hilfestellung "benötigen". Vor diesem Hintergrund finde ich das bestehende Einlade- und Erinnerungsverfahren sehr sinnvoll. Über eine Reduzierung des Meldeverfahrens kann man generell nachdenken, über eine Abschaffung aber nicht!

31. Oktober 2013 | drwkarmrodt
ja

ja, wir können deutlich belegen das die Zahl der VUs durch das Meldeverfahren in den letzten
Jahren angestiegen ist; insbesondere erreichen wir mehr „Problemfamilien“

23. Oktober 2013 | urmel0507
Unbedingt.

Diese Frage ergibt sich für mich, nach 6 Jahren Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe absolut nicht. Unbedingt und ausnahmslos ist dieses Verfahren notwendig!!!

22. Oktober 2013 | PierrC
Nein.

Erstens werden Eltern von unterschiedlichen Stellen auf die Untersuchungen hingewiesen.
Zweitens, allein vom Grundsatz her: Warum soll jemand „gemeldet“ werden, der nicht zu einer freiwilligen Untersuchung geht?
Drittens: Was ist eigentlich mit dem Datenschutz. Kein Urologe muss einer Behörde Auskunft darüber geben, ob Herr XY zur Behandlung war. Warum soll das bei Kindern plötzlich gehen. Haben die weniger Rechte?

22. Oktober 2013 | franz
Nein.

Das Ansehen der Jugendämter wird erneut ramponiert. Die Eltern erleben Überwachung statt Vertrauensbildung.