3 Aufwand der Ärztin bzw. des Arztes

Teilnahme an Früherkennungs-Untersuchungen für Kinder

Entwurf vom 12. September 2013
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit
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Die Diskussion ist seit dem 01.12.2013 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder (Drucksache 5/6612) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit nehmen.

Diskutieren Sie mit!

3 Aufwand der Ärztin bzw. des Arztes

Sind Sie der Meinung, dass Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt wegen der Rückmeldemeldung an das Vorsorgezentrum übermäßig belastet wird?

01. Dezember 2013 | Kinderfreund
Abbau der Bürokratie nötig

Die Abrechnung der VU schickt der Kinderarzt an die zuständige Krankenkasse (KK) - hier wäre der Abgleich durchgeführter oder versäumter VU im EDV-System der KK möglich. Versäumnisse bei der Familie am Telefon konkret nachzufragen (die KK haben alle Daten ihrer versicherten incl. Adresse, Telefon) wäre eine zumutbare Belastung der KK, da es sich um Einzelfälle regional handelt (bei > 95% Teilnahmequote).
Siehe "Präventionsbericht 2013 GKV-Spitzenverband" : die Krankenkassen gaben 2012 28 Mio € für lebensweltbezogene Projekte aus - da sollten einige € davon für Recherchen zu versäumtem VU möglich sein...

30. November 2013 | Conni
Bedingt

Natürlich ist es auch für die Ärzte zusätzlicher Aufwand, leistbar ist vieles, ob der Zweck tatsächlich den Aufwand rechtfertigt bezweifle ich.

19. November 2013 | Schmidt_L
Jedes Formular belastet

Im Praxisalltag belastet jede Arbeit, die Bürokratie bedeutet und nicht Behandlung oder Vorsorge ist, zusätzlich. Durch das Verfahren ergeben sich zusätzliche Arbeitsschritte. Dies stellt einen Aufwand dar, der auch irgendwie ausgeglichen werden sollte.

Wenn ich eine Leistung bei jemandem einkaufe, dann muss ich dafür bezahlen. Das gilt auch für den Staat. Alles andere ist Enteignung. Oder soll jetzt Faber-Castel die Kreide an die Schulen kostenlos liefern, nur weil Bildung eine wichtige Aufgabe ist?

31. Oktober 2013 | drwkarmrodt
es belastet

sicher ist die Belastung der meldenden Ärzte nicht übermäßig;
dennoch möchte ich hier folgenden zu bedenken geben
- die Umsetzung des Meldeverfahren ist ein bürokratischer Aufwand im Praxisalltag
es geht nicht nur um das Ausfüllen des Meldeformulars und das versenden; oft kommen
Rückfragen vom Meldezentrum oder von den Eltern, oft müssen vergessene Melde-
Formulare von den Eltern nachgefordert werden und Antwortfaxe an das Meldezentrum
verschickt werden; fast immer liegen in den Vorsorgeheften auch die anderen
Anschreiben der Meldestelle einschließlich Briefumschlägen und werden von uns
Entsorgt; in unserer Praxis bindet dies täglich 30-45 min Arbeitszeit einer Helferin;
der BVLK und die KV Thüringen fordern daher wenigstens eine geringe Aufwands-
Entschädigung, beispielsweise analog der Regelungen in Sachsen und Hessen

22. Oktober 2013 | PierrC
Leistung ohne Gegenleistung

Ärzte sollten sich auf die gesundheitlichen Belange ihrer Patienten konzentrieren. Seit Jahren nimmt die Bürokratie zu. Jeder sinnlose Zettel mehr, stellt eine übermäßige Belastung dar. Außerdem steht jeder Leistung einer Arztpraxis ein Entgelt gegenüber. Für eine solche Bescheinigung ist das die GOÄ 70 (5,36 Euro). Wir Ärzte machen das bisher ohne Entgelt.

22. Oktober 2013 | franz
nicht übermäßig, aber sinnlos

Die Frage ist doch, ob die Jugendämter übermäßig belastet sind (und künftig die Gesundheitsämter).