3. Seniorprofessoren
Thüringer Hochschulgesetz
Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur Verbesserung der Perspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften vom 12.12.2013 (Drucksache 5/7018) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur nehmen.
Diskutieren Sie mit!
3. Seniorprofessoren
Der Gesetzentwurf der Landesregierung führt Seniorprofessuren ein (siehe Artikel 1 Nr. 19 des Gesetzentwurfs). Hierbei handelt es sich um Professoren im Ruhestand, denen übergangsweise Aufgaben aus ihrem bisherigen Fachgebiet übertragen werden können.
Wie bewerten Sie diesen Vorschlag?
Die Einrichtung von Seniorprofessuren hat sich in anderen Bundesländern (zum Beispiel Berlin) bewährt. Das Land Thüringen sichert sich damit eine wertvolle personelle Ressource.
Nicht ohne Grund gibt es in vielen berufsständischen Regelungen Altersbegrenzungen (siehe z.B Prüfingenieure im Bauwesen). Auch für Professoren macht dies natürlich Sinn. Mancher muss zum Aufhören gezwungen werden, weil er es selber nicht mehr merkt.