3. Seniorprofessoren

Thüringer Hochschulgesetz

Entwurf vom 12. Dezember 2013
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur
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Die Diskussion ist seit dem 02.03.2014 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur Verbesserung der Perspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften vom 12.12.2013 (Drucksache 5/7018) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur nehmen.

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3. Seniorprofessoren

Der Gesetzentwurf der Landesregierung führt Seniorprofessuren ein (siehe Artikel 1 Nr. 19 des Gesetzentwurfs). Hierbei handelt es sich um Professoren im Ruhestand, denen übergangsweise Aufgaben aus ihrem bisherigen Fachgebiet übertragen werden können.

Wie bewerten Sie diesen Vorschlag?

06. Februar 2014 | Peter Gallmann
Sinnvolle Ergänzung

Die Einrichtung von Seniorprofessuren hat sich in anderen Bundesländern (zum Beispiel Berlin) bewährt. Das Land Thüringen sichert sich damit eine wertvolle personelle Ressource.

27. Januar 2014 | mediator
Überflüssig - Irgendwann muss halt mal Schluss sein

Nicht ohne Grund gibt es in vielen berufsständischen Regelungen Altersbegrenzungen (siehe z.B Prüfingenieure im Bauwesen). Auch für Professoren macht dies natürlich Sinn. Mancher muss zum Aufhören gezwungen werden, weil er es selber nicht mehr merkt.