1b. Ziel und Umsetzung

Thüringer Anerkennungsgesetz

Entwurf vom 02. Dezember 2013
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur
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Die Diskussion ist seit dem 02.03.2014 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen und zur Umsetzung des Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Union (Thüringer Anerkennungsgesetz, Drucksache 5/6963) vom 02.12.2013 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Wissenschaft, Bildung und Kultur derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Wissenschaft, Bildung und Kultur nehmen.

Diskutieren Sie mit!

1b. Ziel und Umsetzung

b) Wie bewerten Sie, dass ein rechtlicher Anspruch auf Bewertung von im außereuropäischen Ausland erworbener Berufsqualifikationen geschaffen werden soll (siehe §§ 4 ff. des neu vorgesehenen Thüringer Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes)?

05. Februar 2014 | le_soleil
Rechtsanspruch bietet Rechtssicherheit

Ein Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen schafft Rechtssicherheit für Menschen mit Migrationshintergrund und im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen, die verbindliche Festschreibung dieses Anspruchs für alle landesrechtlich geregelten Berufe im Entwurf des Thüringer Anerkennungsgesetzes ist ein klares und deutliches Signal.

03. Februar 2014 | Gast
Rechtlicher Anspruch auf Bewertung ist dringend geboten

Mit dem Gesetz wird endlich der Anspruch geschaffen, dass innerhalb von drei Monaten über die Gleichwertigkeit durch die jeweils zuständige Stellen des Landes entschieden werden muss. Das war und ist gut und richtig.

Die Studie "Brain Waste" von 2007 zeigte beispielsweise auf, dass nur etwa 16 Prozent aller Migrantinnen und Migranten mit einem im Ausland erworbenen Abschluss ihren erlernten Beruf wieder aufnehmen und das bei gleichzeitigem Fachkräftemangel.

Insofern war und ist es ein Gebot der Vernunft, hier endlich gesetzliche Regelungen zu schaffen, die zudem zeitnah Entscheidungen für die Betroffenen sicherstellen.

Entscheidend ist allerdings eine gute und fachlich fundierte begleitende Beratung und Unterstützung der Betroffenen.