2a Konkrete Klimaschutzziele

Klimaschutzgesetz des Freistaates Thüringen

Entwurf vom 15. Januar 2014
Eingebracht durch Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Federführender Ausschuss Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz
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Die Diskussion ist seit dem 25.05.2014 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Klimaschutzgesetz des Freistaates Thüringen vom 15.01.2014 (Drucksache 5/7145) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz nehmen.

Diskutieren Sie mit!

2a Konkrete Klimaschutzziele

a) In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen wurden dem Grunde nach vergleichbare Klimaschutzgesetze erlassen. Die Gesamtsumme der dortigen Treibhausgasemissionen soll sich jedoch bis zum Jahr 2020 lediglich um mindestens 25 Prozent und bis zum Jahr 2050 lediglich um mindestens 80 Prozent im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990 verringern.

Wie beurteilen Sie die im Gesetzentwurf vorgesehenen Klimaschutzziele, auch im Vergleich mit den Regelungen in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen?