3 Klimaschutzplan der Landesregierung

Klimaschutzgesetz des Freistaates Thüringen

Entwurf vom 15. Januar 2014
Eingebracht durch Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Federführender Ausschuss Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz
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Die Diskussion ist seit dem 25.05.2014 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Klimaschutzgesetz des Freistaates Thüringen vom 15.01.2014 (Drucksache 5/7145) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz nehmen.

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3 Klimaschutzplan der Landesregierung

Gemäß § 4 des Gesetzentwurfs soll die Landesregierung einen Klimaschutzplan erstellen und diesen dem Landtag bis zum 30.06.2016 vorlegen. Darin sollen detaillierte Ziele beispielsweise für die Reduktion der Treibhausgasemissionen, für den Ausbau der erneuerbaren Energien, Maßnahmen und Strategien zur Umsetzung aufgezeigt werden. Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie (PDF, nicht barrierefrei), des Energiekonzepts (PDF, nicht barrierefrei) und des Anpassungsprogramms (PDF, nicht barrierefrei) hat Thüringen bereits wichtige Weichen für die Klimaschutzpolitik der Zukunft gestellt. Durch die im Gesetzentwurf festgelegte Erstellung eines Klimaschutzplanes entstehen der öffentlichen Verwaltung Kosten.

Wie beurteilen Sie das Erfordernis eines Klimaschutzplanes der Landesregierung?
Wie beurteilen Sie detaillierte gesetzliche Festlegungen zur Erstellung und Umsetzung eines Klimaschutzplanes in Thüringen, auch vor dem Hintergrund der dabei anfallenden Kosten für die öffentliche Verwaltung?