5 Einleitung

Klimaschutzgesetz des Freistaates Thüringen

Entwurf vom 15. Januar 2014
Eingebracht durch Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Federführender Ausschuss Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz
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Die Diskussion ist seit dem 25.05.2014 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Klimaschutzgesetz des Freistaates Thüringen vom 15.01.2014 (Drucksache 5/7145) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz nehmen.

Diskutieren Sie mit!

5 Einleitung

Der § 7 des Gesetzentwurfs sieht vor, einen Klimaschutzrat einzuführen. Die Bestimmung soll folgende drei Absätze haben:

"(1) Es wird ein Klimaschutzrat gebildet, dem fünf Mitglieder angehören. Die Mitglieder müssen über wissenschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen im Umweltschutz verfügen. Sie werden von der Landesregierung für die Dauer von fünf Jahren berufen.
(2) Der Klimaschutzrat berät die Landesregierung bei der Erarbeitung und Fortentwicklung des Klimaschutzplans.
(3) Der Klimaschutzrat überprüft nach einem Erfahrungszeitraum von jeweils fünf Jahren den Umsetzungsstand der Klimaschutzmaßnahmen und erstattet der Landesregierung hierüber Bericht. Der Bericht kann auch Empfehlungen enthalten."