5 Einleitung
Klimaschutzgesetz des Freistaates Thüringen
Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Klimaschutzgesetz des Freistaates Thüringen vom 15.01.2014 (Drucksache 5/7145) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz nehmen.
Diskutieren Sie mit!
5 Einleitung
Der § 7 des Gesetzentwurfs sieht vor, einen Klimaschutzrat einzuführen. Die Bestimmung soll folgende drei Absätze haben:
"(1) Es wird ein Klimaschutzrat gebildet, dem fünf Mitglieder angehören. Die Mitglieder müssen über wissenschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen im Umweltschutz verfügen. Sie werden von der Landesregierung für die Dauer von fünf Jahren berufen.
(2) Der Klimaschutzrat berät die Landesregierung bei der Erarbeitung und Fortentwicklung des Klimaschutzplans.
(3) Der Klimaschutzrat überprüft nach einem Erfahrungszeitraum von jeweils fünf Jahren den Umsetzungsstand der Klimaschutzmaßnahmen und erstattet der Landesregierung hierüber Bericht. Der Bericht kann auch Empfehlungen enthalten."