5b Bürgermedien

Thüringer Landesmediengesetz

Entwurf vom 30. Januar 2014
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Europaausschuss
0
Die Diskussion ist seit dem 16.05.2014 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Landesmediengesetz vom 30.01.2014 (Drucksache 5/7233) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Fragen, mit denen sich der auch für Medienrecht zuständige Europaausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Europaausschusses nehmen.

Diskutieren Sie mit!

5b Bürgermedien

b) Die bisherigen Offenen Kanäle Fernsehen und Hörfunk sowie die Nichtkommerziellen Lokalradios sollen in Bürgerradios und Bürgerfernsehen umgewandelt werden. Bürgerradios und Bürgerfernsehen haben (gemäß § 34 Abs. 1 des Gesetzentwurfs) einen publizistischen Auftrag zu lokaler und regionaler Information. Darüber hinaus sollen sie offene Sendeflächen bieten, die von allen Bürgerinnen und Bürgern in eigener Verantwortung genutzt werden können.

Wie beurteilen Sie diesen Vorschlag?