1b Wahl und Voraussetzungen der Wählbarkeit des Präsidenten und der weiteren Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs
Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetz
Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes vom 12.03.2014 (Drucksache 5/7454) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Fragen, mit denen sich der Justiz- und Verfassungsausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Justiz- und Verfassungsausschusses nehmen.
Diskutieren Sie mit!
1b Wahl und Voraussetzungen der Wählbarkeit des Präsidenten und der weiteren Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs
b) gesetzliche Altersgrenze
Die gesetzliche Altersgrenze (in § 4 Absatz 1 ThürVerfGHG), die eine Voraussetzung für die Wählbarkeit zum Mitglied des Verfassungsgerichtshofs ist und deren Erreichen kraft Gesetzes zum Ausscheiden aus dem Amt führt, soll von derzeit 68 auf 70 Jahre erhöht werden.
Wie bewerten Sie die Erhöhung der gesetzlichen Altersgrenze?